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Lärmminderung durch Geschwindigkeitsreduzierungen |
Wenn die Geschwindigkeitsanordnungen eingehalten werden, sind Geschwindigkeitsreduzierungen effektive und kostengünstige Maßnahmen der Lärmminderungsplanung. Positive Synergieeffekte treten durch Tempo 30-Regelungen mit der Verkehrssicherheit, der Aufenthaltsqualität und der Luftqualität auf. Für eine positive Wirkung auf die Luftqualität ist es zudem erforderlich, einen stetigen Verkehrsablauf sicherzustellen. Dies gilt allerdings auch bei einem Geschwindigkeitsniveau von 50 km/h Eine Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h führt zu einer Reduzierung des Mittelungspegels von 2,6 dB (A). Eine Reduzierung des Mittelungspegels um 2,6 dB (A) ist nach der Rundungsregel der Lärmschutz-Richtlinien-StV (Pkt. 2.3) als Minderung um 3 dB (A) zu werten. Bei beabsichtigter Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung von 50 km/h auf 30 km/h muss für jeden Fall (Straßenabschnitt) einzeln geprüft werden ob eine Minderung um 3 dB (A) auch durch Alternativmaßnahmen erreicht werden kann.
Geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen sind
- die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit evtl. zeitlich gestaffelt nach Tageszeiten,
- die Kontrolle der Geschwindigkeitsbeschränkungen oder auch
- das Einengen des optischen Straßenprofils, wodurch eine verringerte Fahrgeschwindigkeit über eine veränderte Geschwindigkeitswahrnehmung bewirkt wird.
In verschiedenen Städten, namentlich in Berlin, wurde in den letzten Jahren zunehmend auch an Straßen, die als regionale Straßenverbindung einzustufen sind und somit eine größere Bedeutung für das Verkehrsnetz haben, Tempo 30 (vor allem aus Gründen des Lärmschutzes im Nachtzeitraum) angeordnet. Auch in Rostock und Dresden wurden bereits nächtliche Geschwindigkeitsreduzierungen auf den Hauptverkehrsstraßen durchgesetzt.
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Der Lärmaktionsplan |
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Allgemeines
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Maßnahmen zur Lärmminderung
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Hintergrundinformationen
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