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Maßnahmen zur Minderung der Lärmimmission

Aktiver Lärmschutz

Schallschutzwände
Hohe Lärmminderungswirkungen von bis zu 20 dB (A) lassen sich durch den Einsatz von Schallschutzwänden erreichen. Die Lärmwirkung nimmt mit Zunahme der Höhe der Schallschutzwand zu.
Wände haben den Vorteil, dass sie gegenüber Wällen wesentlich weniger Fläche verbrauchen und deshalb in Bestandsgebieten oft die einzig mögliche Abschirmmaßnahme darstellen. Bei Verwendung entsprechenden Materials sowie evtl. Bepflanzung mit Rankpflanzen lässt sich die Einfügung solcher Wände in das Ortsbild verbessern. Durch die Möglichkeit, mit einer Wand relativ dicht an eine Lärmquelle zu gelangen, kann, um die gleiche Lärmminderung zu erreichen, die Wandhöhe meist niedriger als die notwendige Wallhöhe gewählt werden.

Schallschutzwälle
Wälle lassen sich bei entsprechender Modellierung gut in die Landschaft einbinden, sie sind bepflanzbar, und man kann die für sie notwendige Erdmasse meist aus dem ohnehin anfallenden Erdaushub des Baugeländes der Straße oder eines Baugebietes verwenden. Die der Lärmquelle abgewandte Seite kann genutzt werden z. B. für Kinderspielplätze, Rodelbahnen für Kleinkinder, Geh- und Radwege aber auch für Garagenanlagen. Ein Nachteil von Wällen kann sein, dass sie relativ viel Grundfläche benötigen und diese speziell im Bestand oft nicht vorhanden ist. Bei Neuplanungen ist es möglich und notwendig, den Platz für Lärmschutzeinrichtungen im Bebauungsplan zu sichern (§ 9 (1) 24 BauGB), auch wenn z. B. eine Straße erst später gebaut werden soll. Ein weiterer Nachteil von Wällen besteht darin, dass der Schallschutz bei gleicher Höhe nicht so effektiv wie bei einer Wand ist, da die Schirmkante (durch den Schüttwinkel) nicht so dicht an der Lärmquelle stehen kann und deshalb in der Regel größere Höhen erforderlich werden. Eine Kombination zwischen Wall und Wand bzw. bepflanzbaren steileren Stützmauern kann hier Abhilfe schaffen. Vom Landschaftsbild her gesehen sind Schallschutzwälle entsprechenden Wänden meistens vorzuziehen. Wälle und Wände können im Einzelfall bezüglich des Abflusses von bodennaher Kaltluft störend wirken. In diesem Fall wäre zu überprüfen, ob nicht andere Lösungen gewählt werden müssen (z. B. Tunnel). Innerhalb von Stadtgebieten stößt der Einsatz sowohl von Lärmschutzwänden als auch von Lärmschutzwällen an gestalterische Grenzen.


Passiver Lärmschutz

Sofern alle anderen Schallschutz- und Lärmminderungsmaßnahmen ausgeschöpft sind bzw. solche nicht möglich sind (in Ortsinnenbereichen, Bestandsgebieten), bleiben zum Schallschutz nur noch über das Normalmaß hinausgehende bauliche Maßnahmen am Gebäude selbst übrig. Die Anforderungen des baulichen Schallschutzes gegen Außenlärm ergeben sich aus Abschnitt 5 der DIN 4109 (Schallschutz im Hochbau).

Da die Häuserwände (von einigen Leichtbauten abgesehen) in der Regel einen hohen Schalldämmwert aufweisen, ist ein zusätzlicher Schallschutz meist nur an den Fenstern und Rollladenkästen notwendig. Die Qualität der Schallschutzfenster ist dabei auf den jeweiligen Außenlärmpegel und den im Inneren gewünschten Pegel abzustimmen. Die genauen Zusammenhänge über die Schalldämmung von Fenstern sind der VDI-Richtlinie 2719 zu entnehmen. Dort sind auch Anhaltswerte für Innengeräuschpegel (für von außen eindringenden Schall) angegeben.

Nach der VDI 2719 sind die Fenster in sog. Schallschutzklassen 0 bis 6 eingeteilt. So liegt das bewertete Schalldämm-Maß für die Klasse 0 (undichte Fenster mit Einfachverglasung) bei < 24 dB, während Fenster der Schallschutzklasse 6 (Kastenfenster mit getrenntem Blendrahmen, besonderer Dichtung, sehr großem Scheibenabstand und Verglasung aus Dickglas) ein Schalldämmmaß von > 50 dB aufweisen.

Maßnahmen zum Lärmschutz im Entwurf zum Lärmaktionsplan

 
 
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Der Lärmaktionsplan

 

Allgemeines

 

Maßnahmen zur Lärmminderung

 


Hintergrundinformationen

 
http://laermforum.leipzig.de/

Lärmwerte online abfragen

Lärmaktionsplanentwurf Downloads

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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