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Berechnungsvorschriften und Lärmkartierung |
Berechnungsvorschriften
VBUS (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen) Mit der “Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS)” (PDF - 2,4 MB) können die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) der 34. BImSchV für den Straßenverkehr berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden. Die VBUS gilt nicht für Schallberechnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Die VBUS ist angelehnt an die “Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)”, wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. |
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VBUSch (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Schienen) Mit der „Vorläufigen Berechnungsmethode für Umgebungslärm an Schienenwegen (VBUSch)“ (PDF - 2,4 MB) können analog zur VBUS die Lärmindizes LDEN und LNight der 34. BImSchV für den Schienenverkehr berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des BImSchG benötigt werden. Die VBUSch gilt nicht für Schallberechnungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Sie ist angelehnt an die „Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen – Schall 03, wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Umgebungslärmrichtlinie angepasst. |
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VBUI (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe) Mit der „Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Gewerbe (VBUI)“ (PDF - 2,4 MB) können die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) der 34. BImSchV für Industrie und Gewerbeanlagen berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden. Die VBUI gilt nicht für Schallberechnungen nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die VBUI ist angelehnt an die TA Lärm, wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. Dies beinhaltet die ausschließliche Berücksichtigung von A-bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln ohne Beurteilungszu- oder -abschläge, die Berücksichtigung eines für die Lärmemission ausschlaggebenden und hinsichtlich der Witterungsbedingungen durchschnittlichen Jahres sowie die Lage der Ermittlungspunkte für die Immissionspegel. |
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VBEB (Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm) Mit der "Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB)" (PDF 0,6 MB) können die Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie die lärmbelasteten Flächen und die Zahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ermittelt werden, die nach der 34. BImSchV in den Lärmkarten anzugeben sind. |
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VBUF (Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen) Mit der “Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)” (PDF - 2,4 MB) können die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex) nach der 34. BImSchV für den Fluglärm berechnet werden, die für die Kartierung von Umgebungslärm nach § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes benötigt werden. Die VBUF gilt nicht für Schallberechnungen nach dem Fluglärmgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV). Die VBUF ist angelehnt an die im Mai 2006 gültigen “Bestimmungen zur Ermittlung von Lärmschutzbereichen an zivilen Flugplätzen”, wurde jedoch an die Erfordernisse der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/49/EG angepasst. |
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Lärmkartierung der Stadt Leipzig
Nach § 47c BImSchG (PDF - 134 kB) hat die Stadt Leipzig Lärmkarten zu erstellen. Dafür waren zum einen der sogenannte Ballungsraum, zum anderen die Hauptverkehrsstraßen außerhalb des Ballungsraumes zu bearbeiten.
Als Hauptverkehrsstraßen wurden Straßen bzw. deren Abschnitte außerhalb des Ballungsraumes untersucht, die eine Verkehrsdichte von über sechs Millionen Kfz/Jahr aufweisen.
Für die Lärmkartierung 2006 wurde die Einwohnerdichte des Jahres 2004 (Stadt Leipzig, Amt für Statistik und Wahlen, Ortsteilkatalog 2006) zugrundegelegt. Die Stadt Leipzig hat sich an der Definition des Ballungsraumes gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (§ 47b BImSchG) orientiert und in Abstimmung mit dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) die Lärmkartierung für die Ortsteile mit mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer durchgeführt. 47 Ortsteile erfüllten dieses Kriterium und bildeten somit zusammen den Ballungsraum, der nach § 47c BImSchG in der ersten Phase der Lärmkartierung die Grundlage bildete. In der zweiten Phase der Lärmkartierung werden bis zum 30.06.2012 alle Ortsteile (also das gesamte Stadtgebiet) unabhängig von der Einwohnerdichte kartiert. Für den Ballungsraum wurde der Kfz-Verkehrslärm, Stadt- und Straßenbahnverkehrslärm, Eisenbahnverkehrslärm (Eisenbahn-Bundesamt) sowie Industrie- und Gewerbelärm kartiert. Im Stadtgebiet außerhalb des Ballungsraumes wurden ergänzend die Hauptverkehrsstraßen mit einem Aufkommen von mehr als 6 Millionen Fahrzeugen im Jahr kartiert. Weiterhin wurden die Auswirkungen des Fluglärms auf den Ballungsraum kartiert.
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Umsetzung der Lärmkartierung 2006 und 2012 |
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Die vollständigen Lärmkarten sind als PDF-Dokumente verfügbar: |
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Immissionskarten
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Überschreitungskarten
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Das Ergebnis der Immissionsberechnung für Industrie und Gewerbe lieferte keine nennenswerten Überschreitungen von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Demzufolge wird auf ein Einstellen der Überschreitungskarten von LDEN und LNight für Industrie und Gewerbe verzichtet. |
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Tabellarische Darstellung der Betroffenenzahlen
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Weitere Services
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Der Lärmaktionsplan |
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Allgemeines
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Maßnahmen zur Lärmminderung
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Hintergrundinformationen
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