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Umweltzone - Fragen und Antworten zu Nachrüstungs- und Fördermöglichkeiten |
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Wo kann ich mich im Internet informieren, ob mein Fahrzeug nachrüstbar ist?
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Weitere Informationen |
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Themenübersicht |
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Was muss ich tun, wenn für mein Fahrzeug (Euro 3-Norm), das die gelbe Plakette erhält, derzeit kein Filter am Markt verfügbar ist, um es auf die grüne Plakette nachzurüsten?
Sie lassen sich von einer Technischen Prüfstelle bzw. amtlich anerkannten Überwachungsorganisation für den Kfz-Verkehr bescheinigen, dass für Ihr Fahrzeug derzeit kein Filter am Markt verfügbar ist. Diese kostenpflichtige Bescheinigung führen Sie bei Fahrten innerhalb der Umweltzone im Fahrzeug mit. Bei Verlassen des Fahrzeugs innerhalb der Umweltzone legen Sie die dazugehörige Sichtkarte hinter die Frontscheibe. |
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Was muss ich tun, wenn sich die Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung meines Fahrzeugs verzögert?
Sie haben die Nachrüstung ihres Fahrzeugs vor dem Start der Umweltzone bereits beauftragt, aber der Filter ist bspw. auf Grund von Lieferengpässen noch nicht verfügbar, dann stellen Sie beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung. Gleiches gilt, wenn Sie ein Fahrzeug vor dem Start der Umweltzone verbindlich bestellt haben, die Auslieferung des Fahrzeugs sich jedoch aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, zeitlich verzögert. |
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Welche Förderung gibt es bei der Partikelfilternachrüstung bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen?
Seit dem 1. Januar 2012 wird die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit einem Partikelfiltern wieder vom Bund gefördert. Berücksichtigungsfähig sind Nachrüstungen, die zwischen dem 1. Januar 2012 und dem 31. Dezember 2012 erfolgen. Fahrzeughalter erhalten für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges einen Barzuschuss in Höhe von 330 Euro. Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit stehen insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung, welche für rund 90.000 Nachrüstungen reichen. Gefördert wird die Nachrüstung von Diesel-Pkw und von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge). Die verwaltungsmäßige Abwicklung der Förderung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die vollständigen Fördervoraussetzungen sind in einer Förderrichtlinie enthalten, die am 23. Dezember 2011 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Antragsformulare stehen ab dem 1. Februar 2012 auf der Webseite der BAFA zur Verfügung.
Weitere Informationen:
Fragen zur Thematik werden unter der Rufnummer 06196 908-471 (zum Festnetzpreis) beantwortet. |
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Welche Förderung gibt es bei der Partikelfilternachrüstung bei schweren Nutzfahrzeugen?
Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) betreut das Förderprogramm "De-minimis". Im Rahmen dieses Programms können Unternehmen des Güterkraftverkehrs für schwere Nutzfahrzeuge unter anderem Zuschüsse für den Erwerb von Partikelminderungssystemen (Förderhöchstbetrag 3.600 Euro je Einzelmaßnahme) beantragen. Förderanträge sind bis zum 31. März des laufenden Jahres einzureichen. Ab der Förderperiode 2011 besteht die Möglichkeit, Anträge zu den Förderprogramm "De-minimis" über ein Internet-Portal elektronisch zu übermitteln. Zum Portal gelangen Sie hier: Elektronische Antragstellung
Weitere Informationen:
Fragen zur Thematik werden beantwortet unter der Service-Nummer 0221/5776 2699 (montags bis donnerstags 9 - 12 und 13 - 15 Uhr, freitags bis 14.30 Uhr). |
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Welche Förderung gibt es bei der Neuanschaffung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen?
Für Nutzfahrzeuge (Klasse N1 und N2) unter 12 Tonnen bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eine Förderung nach dem "ERP – Umwelt- und Energieeffizienzprogramm" an. Gefördert wird unter anderem die Anschaffung neuer emissions- bzw. lärmarmer Nutzfahrzeuge mit bis zu 12 Tonnen Gesamtgewicht, wenn diese Fahrzeuge mindestens den Abgasstandard Euro 5 erfüllen. Die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge (mehr als 12 Tonnen) wird ebenfalls gefördert, wenn diese den Abgasstandard EEV erfüllen. Die Förderung erfolgt durch einen KfW-Kredit von bis zu 2 Millionen Euro pro Vorhaben.
Die Kombination eines Kredites aus dem "ERP – Umwelt- und Energieeffizienzprogramm" mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.
Alternativ bietet die KfW für die Anschaffung schwerer Nutzfahrzeuge eine Zuschussvariante unter der Programmbezeichnung "Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge, Zuschussvariante" an. Voraussetzung für die Förderung mit bis zu 2.000 Euro je Fahrzeug ist, dass das Fahrzeug ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und bei der ersten verkehrsrechtlichen Zulassung unter die noch nicht verbindlichen Schadstoffklassen EEV oder Euro VI fällt. Die Kombination mit dem ERP-Umwelt und Energieeffizienzförderprogramm sowie mit einem Kredit aus anderen Förderprogrammen von Bund und Ländern zur Finanzierung des mit dem Investitionszuschuss geförderten Vorhabens ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen:
Fragen zur Thematik werden beantwortet unter der Service-Nummer 0180/1241124 (montags bis freitags 8 – 17.30 Uhr). |
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Welche Förderung gibt es bei der Fahrzeugumrüstung auf Erdgas oder der Neuanschaffung von Erdgasfahrzeugen?
Die Stadtwerke Leipzig bezuschussen mit ihrem Förderprogramm „Erdgasfahrzeuge“ die Umrüstung von Fahrzeugen auf Erdgasantrieb oder den Neuerwerb von Erdgasfahrzeugen mit 500 Euro. Das Förderprogramm läuft noch bis 31.12.2012. Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie Privat- oder Geschäftskunde der Stadtwerke sind, Ihren Wohnsitz/Geschäftssitz in Leipzig haben und das geförderte Fahrzeug in Leipzig zugelassen ist oder wird. Der Förderantrag ist vor Umrüstung/Anschaffung des Fahrzeugs zu stellen.
Weitere Informationen:
Fragen zur Thematik werden beantwortet unter der Service-Nummer 0341/121 3333 (montags bis freitags 8 – 18.00 Uhr).
Der Initiativkreis Erdgasfahrzeuge Sachsen/Sachsen-Anhalt stellt auf seiner Webseite u. a. eine Förderdatenbank bereit. Anhand der Datenbank kann geprüft werden, welche regionalen Zuschüsse beim Erwerb eines Erdgas-Fahrzeugs angeboten werden.
Weitere Informationen:
Fragen zur Thematik werden beantwortet unter der Service-Nummer 0341/3338 117.
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