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Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig

Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die derzeitige Förderung der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung im Rahmen der Fachförderrichtlinie (PDF 84 KB) zur Verfügung.

Aufruf an freie Träger: Neue Beschäftigung mit städtischer Förderung schaffen!

Die Stadt Leipzig unterstützt auch in diesem Jahr freie Träger bei der Durchführung von Beschäftigungsmaßnahmen. Dazu werden auch in diesem Jahr städtische Mittel über die „Fachförderrichtlinie der Stadt Leipzig für Projekte der Beschäftigungsförderung“ zur Verfügung gestellt. Das Fördermodell führte in den vergangenen Jahren zu einem wachsenden Engagement freier Träger, Beschäftigung für arbeitslose Bürger zu schaffen.

Gefördert werden ...
  ... Projekte, die zusätzliche Beschäftigung schaffen und die im städtischen Interesse liegen. Hierbei stehen Projekte in den Bereichen Sport, Jugend und Stadtentwicklung mit positiven Auswirkungen auf die Lebensqualität und Umwelt im Fokus des städtischen Förderinteresses.

  ... Projekte grundsätzlich nur dann, wenn die Zahl der Beschäftigten beim Projektträger insgesamt erhöht wird und die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist.

  ... Sachkosten mit bis zu 40,00 EUR monatlich pro Arbeitnehmer bei Arbeitsgelegenheiten in Entgeltvariante, wenn die Sachkosten in direktem Zusammenhang mit der Realisierung der Beschäftigungsmaßnahme entstehen.

  ... Personalkosten im Rahmen des Bundesprogramms „Kommunal-Kombi“ (hierzu: www.kommunalkombi-leipzig.de) und im Einzelfall bei Vorhaben mit Pilotcharakter.

  ... weiterhin im Einzelfall Projekte, die beschäftigungspolitische Effekte auf dem 1. Arbeitsmarkt hervorrufen. Dies können z. B. Arbeitsplätze sein, die über den Be-schäftigungszuschuss nach § 16e SGB II gefördert werden. Die Zuschusshöhe kann hierbei je nach Projekt und Beschäftigungseffekt im Einzelfall bestimmt werden.

Beantragt werden ...
  ... kann die Förderung über die nebenstehenden Antragsformulare.

Beachtet werden muss ...
  ... dass die Stadt Leipzig im Regelfall nachrangig finanziert. Es ist deshalb jederzeit notwendig, einen parallelen Antrag bei der ARGE (z. B. für AGH-E) oder dem Bundesverwaltungsamt (z. B. für Kommunal-Kombi) zu stellen.



 
 

Ansprechpartner für Bearbeitung der Anträge

Stadt Leipzig
Referat für Beschäftigungspolitik
04092 Leipzig

Tel : 0341 123-5879
Fax: 0341 123-5875
E-Mail: beschaeftigung@leipzig.de
 

 

Antragsformulare für AGH-Entgeltvariante

 

Antragsformulare für Kommunal-Kombi

 
 
 
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