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Förderung bei Eingliederung von Arbeitnehmern

Bei jeglichen Förderleistungen gilt: Die Antragstellung muss vor Beginn der Maßnahme bzw. der Einstellung erfolgen! Die notwendigen Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von Ihrem Arbeitgeberservice.


Eingliederung - Eingliederungszuschuss

Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegenden Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Dabei geht es nicht um eine Wirtschaftsförderung von Unternehmen, sondern lediglich um die Beseitigung bzw. den Ausgleich von Minderleistungen eines Arbeitnehmers.
Die Höhe und Dauer der Förderung bemisst sich daher am Umfang der Minderleistungen und dem Eingliederungserfordernis.

Gezielte Unterstützung bei der Einstellung älterer Arbeitsuchender erhalten Sie von Vermittlern im Projekt "Perspektive 50plus".
Weitere Informationen ...

 
Förderung der beruflichen Weiterbildung von Arbeitnehmern

Arbeitgeber können für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiter gefördert werden.
Dies ist möglich für Mitarbeiter ohne Berufsabschluss, das heißt, bei denen die Notwendigkeit der Weiterbildung wegen eines fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist.
Der Arbeitgeber kann hierfür Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und Weiterbildungskosten erhalten, soweit die zertifizierte Weiterbildung im Rahmen der Arbeitszeit eines bestehenden Arbeitsverhältnisses und unter Fortzahlung der Bezüge durchgeführt wird.
Ziel ist es, einen anerkannten Berufsabschluss oder eine berufsabschlussfähige Teilqualifizierung zu erreichen.

Weiterhin ist es auch möglich, während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses die Weiterbildung (Maßnahmekosten) aller anderen Arbeitnehmer zu fördern, wenn der Arbeitgeber maximal 250 Arbeitnehmer beschäftigt.
Voraussetzung ist hierbei, dass die zertifizierte Maßnahme außerbetrieblich durchgeführt wird und die vermittelten Kenntnisse über die ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgeht.

Weitere Informationen erhalten Sie bei ihrem persönlichen Ansprechpartner im gemeinsamen Arbeitgeberservice Leipzig.

 
 
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www.leipzig.de/jobcenter



Achtung !
Beachten Sie die Instrumentenreform seit 01.April 2012.

Bitte wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner.
 

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