Das Jobcenter Leipzig ist Ansprechpartner für alle Arbeitsuchenden, die Arbeitslosengeld II beziehen und auf der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz sind.
Leistungen der Integration sind Ermessensleistungen, werden in einem Gespräch mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner vereinbart und verbindlich in der Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.
Förderart
Fachbezeichnung
weitere Informationen
Maßnahmen der Eignungsfeststellung ("Probearbeiten")
Maßnahmen der Aktivierung und beruflichen Eingliederung