Stadt Leipzig Wappen StadtplanPresseKontakt Deutsch English Français Español Polski
Leipzig
Bürger
Wirtschaft
Tourismus
 Home > Wirtschaft > Investieren in Leipzig > Jobcenter
spacer
 

Einmalige Leistungen

spacer www.leipzig.de/jobcenter

Unabhängig von den Regelbedarfen können einmalige Leistungen beantragt werden für:

  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich der bei Schwangerschaft und Geburt,
  • Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte,
  • Anschaffung und Reparatur von medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten


Umfang der Leistung

Die Richtlinie „einmalige Bedarfe“ legt die Pauschalen für die Erstausstattungen und Anschaffung sowie Reparatur von medizinischen Geräten fest. Diese können in Geld- oder Sachleistungen erbracht werden.

Leistungsberechtigt

Einen Anspruch haben Sie neben Leistungsberechtigen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) auch, wenn Sie keine Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Bedarfe für Unterkunft und Heizung benötigten.
Entscheidend dabei ist, dass Ihr Einkommen nicht ausreicht diesen Bedarf zu decken.

Antrag

Ihren schriftlichen Antrag für die einmaligen Leistungen reichen Sie formlos mit ausführlicher Begründung zur Notwendigkeit der Leistung beim Jobcenter Leipzig ein.

In Abhängigkeit von der Art der beantragten Leistung sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Mutterpass
  • Mietvertrag und
  • Einkommensnachweise (aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft).


Das Jobcenter Leipzig entscheidet nach Erhalt aller für die Bearbeitung erforderlichen Unterlagen und eingehender Prüfung in Abhängigkeit des Einzelfalls. Hierzu erhallten Sie einen entsprechenden Bescheid.



Leistungen für Bildung und Teilhabe seit dem 1. Januar 2011

Informationen, Anträge finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Leipzig unter

 
 

deli.cio.us Mister Wong

spacer spacer
RSS-Feed Twitter