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Leistungen für Arbeitsuchende nach dem SGB II |
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II orientiert sich an Ihrem Bedarf. Die Bestandteile sind die Regelbedarfe sowie die anteilig angemessenen Bedarfe der Unterkunft und Heizung.
Um Leistungen nach dem SGB II erhalten zu können ist entscheidend, dass Sie erwerbsfähig und hilfebedürftig sind sowie einen Antrag auf Leistungen gestellt haben.
- Wer kann Leistungen beantragen?
- Wann habe ich einen Anspruch auf Mehrbedarf?
- Was sind einmalige Leistungen?
Eine Antwort auf all diese Fragen und weitere allgemeine Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Informationen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen
- Einkommensrechner - Hier können Sie ermitteln, wie viel von Ihrem Einkommen auf Ihr Arbeitslosengeld II angerechnet wird.
Bitte beachten Sie!
Leben Kinder in Ihrer Bedarfsgemeinschaft sollten Sie vor Antragstellung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) prüfen, ob Sie Ihren Bedarf mit
und/oder
decken können.
Informationen für Arbeitsuchende
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Wichtige Links |
Downloadbereich
FAQ
Lexikon
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Überblick über die Leistungen nach dem SGB II |
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Leistungsart |
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Erläuterungen |
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weitere Information |
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Regelbedarfe (für erwerbsfähige Hilfebedürftige) |
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Die Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und einer Teilnahme am kulturellen Leben.
Der Regelbedarf beträgt:
- 374,- € für Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist
- 337,- € für (Ehe)Partner in Bedarfsgemeinschaft
- 299,- € für Kinder in Bedarfsgemeinschaft ab Vollendung 18. Lebensjahr bis Vollendung 25. Lebensjahr
- 287,- € für Kinder in Bedarfsgemeinschaft ab Beginn 15. Lebensjahr bis Vollendung 18. Lebensjahr
- 251,- € für Kinder in Bedarfsgemeinschaft ab Beginn 7. Lebensjahr bis zur Vollendung 14. Lebensjahr (befristet bis 31.12.2011)
- 215,- € für Kinder in Bedarfsgemeinschaft bis Vollendung 6. Lebensjahr
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Sozialgeld (für nichterwerbsfähige Hilfebedürftige) |
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Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten Sozialgeld, wenn in ihrer Bedarfsgemeinschaft mindestens ein erwerbsfähiger Leistungsberechtigter lebt. Dies gilt aber nur, wenn Sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII haben.
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- Höhe Sozialgeld siehe Regelbedarfe
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Mehrbedarfe |
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Im Weiteren setzt sich das Arbeitslosengeld II aus personenbezogenen Mehrbedarfen zusammen.
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Einmalige Leistungen |
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Unabhängig von den Regelbedarfen können einmalige Leistungen beantragt werden:
- Erstausstattung für Bekleidung einschließlich der bei Schwangerschaft und Geburt
- Erstausstattung der Wohnung einschließlich Haushaltgeräte
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Bedarfe für Unterkunft und Heizung |
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Die Bedarfe der Unterkunft werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten) übernommen, soweit diese angemessen sind.
Die Angemessenheit ist in der Richtlinie "Kosten der Unterkunft" der Stadt Leipzig geregelt.
Sie wollen nach Leipzig ziehen? Was müssen Sie als beachten? Eine Hilfe für Sie ist dieses Hinweisblatt (PDF 84 KB)
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Bedarfe für Unterkunft und Heizung bei unter 25-jährigen |
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Für Jugendliche Personen unter 25 Jahren gelten besondere Regelungen.
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Zuschuss Kosten der Unterkunft für Auszubildende und Studenten |
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Einen Antrag auf Zuschuss zu den Unterkunftskosten können Bezieher von Leistungen nach dem BAföG, von BAB oder Ausbildungsgeld zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung erhalten.
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