FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsgelegenheiten im Jobcenter Leipzig |
Was sind Arbeitsgelegenheiten?
Unter Arbeitsgelegenheiten sind öffentlich geförderte Beschäftigungen nach dem SGB II zu verstehen. Dabei ist zwischen den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH MAE) und den Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante (AGH E) zu unterscheiden.
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung begründen kein Arbeitsverhältnis. Das Arbeitslosengeld II wird weitergewährt zzgl. einer angemessenen Entschädigung für den Mehraufwand. Förderfähig sind im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Arbeiten.
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante begründen ein Arbeitsverhältnis ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Die Teilnehmer erhalten ein Arbeitsentgelt aufgrund eines Arbeitsvertrages. Förderfähig sind im öffentlichen Interesse liegende, zusätzliche und wettbewerbsneutrale Arbeiten.
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