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FAQ - Häufig gestellte Fragen zu Versicherungen im Jobcenter Leipzig

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Ist meine Lebensversicherung auch "Vermögen"? Muss ich meine Lebensversicherung kündigen?

Auch eine Lebensversicherung (LV) ist Vermögen und wird deshalb grundsätzlich angerechnet. Im Rahmen der Vermögensanrechnung gibt es jedoch einen Freibetrag, unter den u.a. auch eine LV fällt. Der Freibetrag beträgt 150 € je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Leistungsberechtigten und dessen Partner. Für minderjährige leistungsberechtigte Kinder beträgt der Freibetrag 3.100 € . Folgende Maximalbeträge gelten: 9.750 € für Personen, die vor dem 01.10.1958 geboren sind, 9.900 € für Personen, die nach dem 31.12.1957 und vor dem 01.01.1964 geboren sind und 10.050 € für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Für Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag von 520 € je Lebensjahr, maximal 33.800 €.

LV als Altersvorsoge: Ist sichergestellt, dass das angesparte Vermögen nicht vor Erreichen des Rentenalters zur Verfügung steht wird grundsätzlich ein eigener Freibetrag eingeräumt. Der Freibetrag beträgt 250 Euro pro vollendetem Lebensjahr des Leistungsberechtigten, seines Partners und seines erwerbsfähigen minderjährigen Kindes nach Vollendung des 15. Lebensjahres. Folgende Maximalbeträge gelten: 16.250 € für Personen, die vor dem 01.01.1958 geboren sind, 16.500 € für Personen, die nach dem 31.12.1975 und vor dem 01.01.1964 geboren sind und 16.750 € für Personen, die nach dem 31.12.1963 geboren sind. Der Freibetrag gilt für jedliche Form der Altersvorsorge. Maßgebend ist jedoch, dass deren Verwertung vor Eintritt in den Ruhstand vertraglich unwiderruflich ausgeschlossen ist. Auch ein Rückkauf/eine Kündigung oder Beleihung darf nicht möglich sein. Dies muss aus der jeweiligen Vereinbarung (z.B. Versicherungsvertrag) eindeutig hervorgehen. Sind die Ansprüche vor dem Eintritt in den Ruhestand verwertbar, wird die Lebensversicherung bei der Verwertung berücksichtigt.

Beim Verkauf von Lebensversicherungen ist die Wirtschaftlichkeit zu beachten. Das heißt: Würde durch den Verkauf ein Ergebnis erzielt, bei dem der Rückkaufswert mehr als zehn Prozent vom bisher gezahlten Beitragsvolumen abweicht, wäre eine Verwertung unwirtschaftlich. Mit anderen Worten: wenn mehr als zehn Prozent der eingezahlten Beiträge verloren gingen, ist eine Auflösung nicht zumutbar. In diesem Fall wird Ihre Lebensversicherung nicht berücksichtigt. Bei jedem Überprüfungstermin wird die Verwertbarkeit durch die Behörde erneut geprüft.

 

Verliere ich meine Altersvorsorge?

Die gesetzliche Rente bleibt unangetastet, ebenso die "Riester-Rente" und die oben genannte Variante der Lebensversicherung als Altersvorsorge.

 

Sind Ersparnisse im Rahmen der "Riester-Rente" auch Vermögen, das ich erst aufbrauchen muss?

Die "Riester-Rente" bleibt in Höhe der gesetzlich geförderten Beträge außen vor.

 

Werden Beiträge für z.B. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen übernommen?

Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt (z.B. Kfz-Haftpflicht). Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Leistungsberechtigte (und vom Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, soweit diese nicht mit volljährigen Leistungsberechtigten in Bedarfsgemeinschaft leben) 30 Euro monatlich für angemessene private Versicherungen (z.B. Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt.

 

Sozialversicherungen bei Bezug von Arbeitslosengeld II

Nur wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, werden Sie durch den zuständigen Träger der Grundsicherung kranken- und pflegeversichert. Dies erfolgt vorrangig im Rahmen einer Familienversicherung, das heißt, Sie werden bei einem bereits krankenversicherungspflichtigen Angehörigen mitversichert.

Wer unmittelbar vor Beginn des Bezuges von Arbeitslosengeld II nicht gesetzlich krankenversichert war (privat Versicherte), kann einen Zuschuss bis maximal 131,34 € plus 18,04 € für die Pflegeversicherung zur bisherigen Versicherung erhalten. Diese Regelung gilt auch für bestimmte Personengruppen zum Beispiel hauptberuflich Selbständige wenn bisher kein Versicherungsschutz bestand.
Der Zuschuss wird nicht gezahlt, wenn es in der Bedarfsgemeinschaft bereits ein krankenversicherungspflichtiges Mitglied gibt und eine Familienversicherung erfolgen kann.

Die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung werden direkt an den Sozialversicherungsträger überwiesen.

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sind Sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Die Zeit des Bezugs wird durch Ihr Jobcenter jedoch an
die Rentenversicherung übermittelt, die dann prüft, ob eine Anrechnungszeit vorliegt. Hierdurch können Lücken in der Versicherungsbiografie vermieden und insbesondere bestehende Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten und Leistungen zur Teilhabe weiterhin aufrechterhalten werden.
Die Zeit kann nicht als Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn Sie versicherungspflichtig beschäftigt oder versicherungspflichtig selbstständig oder z. B. wegen Krankengeldbezugs
versicherungspflichtig sind. Ebenso kann keine Anrechnungszeit berücksichtigt werden, wenn Sie Schüler sind, Arbeitslosengeld II als Darlehen oder nur Leistungen zum Beispiel für Erstausstattung der Wohnung beziehen.

Ein Unfallversicherungsschutz besteht für Sie im Rahmen der Meldepflicht, wenn Sie eine der Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit oder Arbeitsgemeinschaft Leipzig aufsuchen müssen.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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