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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum ALG II im Jobcenter Leipzig |
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Was passiert, wenn ich angebotene Arbeiten ablehne? Kann es sein, dass ich dann gar kein Geld mehr bekomme?
Jede Ablehnung einer zumutbaren Arbeit führt dazu, dass das Arbeitslosengeld II in einer ersten Stufe um 30 % der maßgeblichen (ungeminderten) Regelleistung abgesenkt wird. Die Absenkung tritt mit Wirkung des Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerden des Bescheides, der die Absenkung der Leistung feststellt, folgt. Gleichzeitig entfällt der ggf. im Anschluss an den Bezug von Arbeitslosengeld erbrachte befristete Zuschlag.
Eine erneute bzw. weitere Ablehnung einer Arbeit führt zur Minderung des Arbeitslosengeldes II um 60 % der maßgeblichen (ungeminderten) Regelleistung, wenn sie innerhalb eines Jahres seit Beginn des letzten Sanktionszeitraumes liegt.
Lehnen Sie danach erneut innerhalb eines Jahres seit Beginn des letzten Sanktionszeitraumes eine Arbeit ab, wird das Arbeitslosengeld II um 100 % gemindert, d. h. der Anspruch auf Regelleistung, Kosten der Unterkunft (Miete) und evt. Mehrbedarfe entfallen vollständig.
Der Träger der Grundsicherung kann dann in angemessenem Umfang ergänzende Sachleistung oder geldwerte Leistung erbringen.
Da es sich um zumutbare Arbeit handelt, liegt es im Verantwortungsbereich des Betroffenen, diese Folgen nicht eintreten zu lassen. |
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Wenn ich als Jugendlicher ein Arbeitsangebot ablehne, was passiert dann?
Lehnen Jugendliche unter 25 Jahren eine zumutbare Arbeit ab - sei es Erwerbstätigkeit, Ausbildung, eine Eingliederungsmaßnahme oder eine Arbeitsgelegenheit- werden für drei Monate die Leistungen auf die Kosten für Unterkunft und Heizung (Miete) begrenzt. Diese werden in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt.
Bei einer erneuten Ablehnung innerhalb eines Jahres seit Beginn des letzten Sanktionszeitraumes wird das Arbeitslosengeld II um 100 Prozent gemindert, d. h. der Anspruch auf Regelleistung, Kosten der Unterkunft und evt. Mehrbedarfe entfallen vollständig.
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Kann für Arbeitslosengeld II – Bezieher die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit gefördert werden?
Wenn Sie eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, können Sie eine persönliche Beratung im Selbständigenteam erhalten. Hier erfahren Sie auch, inwiefern eine Förderung Ihrer Selbständigkeit möglich ist. |
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Wie erfahre ich, ob ich Geld bekomme?
Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Aus dem Bescheid erfahren Sie, ob, wie lange und in welcher Höhe Ihnen Leistungen zustehen. Einzelheiten können Sie dem als Anlage beigefügten Berechnungsbogen entnehmen. |
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Bekomme ich weiter Arbeitslosengeld II, wenn ich krank bin?
Sind Sie krank, müssen Sie eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorlegen. Arbeitslosengeld II wird Ihnen weiter gezahlt. |
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Gibt es beim Arbeitslosengeld II auch Sachleistungen oder Lebensmittelgutscheine?
Ja, nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 SGB II kann die Leistung der Grundsicherung für Arbeitssuchende neben der persönlichen Hilfe und der Geldleistung auch in Form einer Sachleistungen erbracht werden. Die Ausreichung der Hilfe mittels Lebensmittelgutscheinen stellen eine Art der Sachleistung dar und sind in Abhängigkeit des Einzelfalls möglich. |
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Bekomme ich einen neuen Kühlschrank bezahlt?
Nein. Als Bezieher von Leistungen sind solche Kosten bereits in der Regelleistung berücksichtigt. Gegebenenfalls kann aber ein Darlehen in Betracht kommen. Die Gewährung eines Darlehens können Sie auch beantragen, wenn Sie zwar wegen fehlender Hilfebedürftigkeit keine Leistungen erhalten, aber Ihr Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten der Anschaffung abzudecken.
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Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?
Sie erhalten die Leistungen auf Ihr Konto überwiesen. Die Scheckauszahlung der Leistungen ist in der Regel kostenpflichtig. Ausnahme: Sie können nachweisen, dass Sie kein Girokonto eröffnen können (Vorlage einer Bescheinigung der Bank). Das Arbeitslosengeld II wird am Monatsanfang ausgezahlt. Dies gilt es z.B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen. |
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Wie lange wird das Arbeitslosengeld II gezahlt?
Solange Hilfebedürftigkeit und die weiteren Voraussetzungen (Erwerbsfähigkeit, Altersgrenze etc.) vorliegen. Jedoch werden die Träger die Voraussetzungen in zeitlich überschaubaren Abständen prüfen. Sie bewilligen Leistungen in der Regel für sechs Monate. |
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Bekomme ich einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II, wenn ich vorher Arbeitslosengeld bezogen habe?
Ja, es gibt eine Übergangsfrist. Der Zuschlag beträgt höchstens 160 Euro monatlich für Singles (mit Partner insgesamt höchstens 320 Euro). Je Kind erhält der Antragsteller im ersten Jahr höchstens 60 Euro/Monat. Der Zuschlag wird bis maximal zwei Jahre nach Ende des Bezuges von Arbeitslosengeld gezahlt. Dieser wird im zweiten Jahr halbiert. Diese Regelung wurde mit Gesetzesänderung zum 01.01.2011 aufgehoben, so dass keine Zuschlag mehr gewährt wird. |
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Ich beziehe derzeit Arbeitslosengeld. Wie und wo beantrage ich Arbeitslosengeld II?
Der Antrag auf Arbeitslosengeld II wird Ihnen nicht automatisch zugesandt. Im Beendigungsschreiben Ihres Arbeitslosengeldes werden Sie auf die Antragstellung bei dem für Sie zuständigen Träger der Grundsicherung hingewiesen. Dort erhalten Sie den Antrag und geben ihn ausgefüllt wieder ab.
Sollten Sie Hilfestellung beim Ausfüllen benötigen, stehen Ihnen die Mitarbeiter mit Rat und Tat zur Seite. Für allgemeine Fragen zum Antrag können Sie sich auch an die Hotline 0180 1002901 10705 (Festnetzpreis 3,9 ct/min Mobilfunkpreise höchstens 42 ct/min) wenden.
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Wie hoch sind die „Regelleistungen“ beim Arbeitslosengeld II?
Die Pauschalen betragen
- für Alleinerziehende oder Alleinstehende 364,00 Euro
- für (Ehe)Partner je 328,00 Euro
Hinzu kommen noch diverse Mehrbedarfs- und Einmalzahlungen, u.a. bei Schwangerschaft und Geburt, Wohnungseinrichtung und Behinderung.
Hier erhalten Sie weitere Information zu den Mehrbedarfen.
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Spielt die Staatsangehörigkeit für den Arbeitslosengeld II – Bezug eine Rolle?
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten. Ausländer sind nur dann erwerbsfähig, wenn Ihnen die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt ist oder erlaubt werden könnte. Personen, die leistungsberechtigt nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz sind, können generell keine Leistungen erhalten.
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Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II?
Arbeitslosengeld II können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ebenso haben ihre Angehörigen einen Leistungsanspruch, wenn sie mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben. |
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Was ist das Arbeitslosengeld II?
Das Arbeitslosengeld II wird aus Steuern finanziert. Es ersetzt die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Damit soll das Nebeneinander von zwei verschiedenen Systemen mit unterschiedlich hohen Geldleistungen und unterschiedlichen Eingliederungsmaßnahmen beendet werden. Personen, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, erhalten für die Sicherung ihres Lebensunterhalts Geldleistungen. Hilfebedürftig ist jemand, der nicht gemeinsam mit seiner Familie für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Hinzu kommen die Kosten für eine angemessene Unterkunft und Heizung (Miete und Nebenkosten), die übernommen werden.
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