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Besonderheiten für Jugendliche unter 25 Jahren beim Arbeitslosengeld II |
Seit dem 01.01.2005 gibt es die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) für alle die, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Damit wurden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe abgelöst.
Arbeitslosengeld II können Sie nur dann erhalten, wenn Sie zuvor einen Antrag gestellt haben und diesen möglichst persönlich beim Jobcenter Leipzig abgegeben haben.
Beachten Sie bitte, dass bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Wenn Sie nicht allein leben, gehören zu Ihrer Bedarfsgemeinschaft:
- Familienmitglieder (Eltern, Geschwister, Kinder)
- Ihre Partnerin/Ihr Partner (eheähnliche Gemeinschaft)
- und Ihre eingetragene Lebenspartnerin/Ihr eingetragener Lebenspartner.
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Wichtige Links |
Downloadbereich
FAQ
Lexikon
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Umzug/Auszug aus der elterlichen Wohnung
Bitte beachten Sie, dass vor einem Umzug die Genehmigung des Jobcenter Leipzig vorliegen muss. Dieses prüft im Vorfeld, ob der Umzug notwendig ist und die Kosten der Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen (Miete bzw. Schuldzinsen aus Eigentum sowie Betriebs- und Heizkosten) angemessen sind. Welche Kosten angemessen sind, regelt die Richtlinie "Kosten der Unterkunft" der Stadt Leipzig.
Wenn der Jugendliche vor Vollendung des 25. Lebensjahres ohne Zustimmung des Jobcenter Leipzig aus der elterlichen Wohnung auszieht, werden keine Kosten der Unterkunft und nur 80 % des Regelbedarfs gewährt.
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Hinweise bei Aufnahme eines Ausbildungsplatzes
Bei Aufnahme eines schulischen oder betrieblichen Ausbildungsplatzes, eines Studiums oder dem Nachholen eines Schulabschlusses an der Abendschule gilt:
Ein Anspruch auf BAföG oder BAB muss immer geprüft werden, da die Zahlung von Arbeitslosengeld II nachrangig ist.
Auszubildende, die Leistungen nach dem BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch Sozialbuch (SGB III) beziehen und damit grundsätzlich vom Bezug von Arbeitslosengeld II ausgeschlossen sind, können einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung bei dem Jobcenter Leipzig erhalten. Nähere Informationen finden Sie im Merkblatt Zuschuss zu den Kosten der Unterkunft.
Die benötigten Antragsformulare und Anlagen finden Sie in unserem Downloadbereich.
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