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Bildungszielplanung Jobcenter Leipzig 2012
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(28.11.2011)
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Die nachfolgend ausgewiesenen Bildungsziele/Qualifizierungsschwerpunkte* im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung gemäß SGB II § 16 Abs. 1 i. V. mit § 77 ff SGB III finden im Jahr 2012 für den Personenkreis der Arbeitnehmer Anwendung, die Arbeitslosengeld nach SGB II beziehen.
Hinweis für Bildungsinteressierte:
Die Vergabe der Bildungsgutscheine erfolgt nur bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen und Eignung gemäß § 16 Abs. 1 SGB II i.V. mit § 77 SGB III. Nach Erhalt eines Bildungsgutscheines löst der Inhaber eines Bildungsgutscheines für die Realisierung des bewilligten Bildungszieles diesen bei einem nach § 85 SGB III zertifizierten Bildungsträger seiner Wahl, in der Regel im Tagespendelbereich, vor Beginn der Bildungsmaßnahme ein. Informationen über die vorhandenen Bildungsangebote der Bildungsträger stehen im Internetangebot der Agentur für Arbeit ( KURSNET ) zur Verfügung.
Hinweise für Bildungsträger :
Für alle Weiterbildungsziele erfolgt die Zulassung sowohl für den Bildungsträger, als auch für die jeweilige Maßnahme, entsprechend der "Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung – Weiterbildung – AZWV) vom 16.06. 2004 ".
Hinweise, Vordrucke zu diesem Verfahren finden Sie im Internet der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de Institutionen→Träger→Anerkennung fachkundiger Stellen.
Damit können durch das Jobcenter ausgegebene Bildungsgutscheine für Weiterbildungen nur bei Bildungsträgern für Bildungsmaßnahmen eingelöst werden, die sowohl eine entsprechende Zertifizierung als Träger als auch für die Maßnahme von einer der benannten fachkundigen Stellen nachweisen können.
Bis zur Einführung der Eingabe aller zusätzlichen Angaben zu Kosten in die Weiterbildungsdatenbank KURSNET durch den Bildungsträger ist als Übergangsverfahren der Kurzfragebogen bei Eingang des ersten Bildungsgutscheines für eine Maßnahme - in der Agentur für Arbeit Leipzig, G.- Schumann-Str. 171-175, 04159 Leipzig, Team 243, (Axispassage, Aufgang B 1. Etage, Zimmer 136) - einzureichen.
Der Kurzfragebogen ist im Internet der Bundesagentur für Arbeit abrufbar unter www.arbeitsagentur.de Formulare→Formulare für Institutionen→Weiterbildung.
Der Erhebungsbogen für eine berufliche Weiterbildungsmaßnahme im Einzelfall (Einzelfallzulassung = Maßnahme für eine Einzelperson) ist nicht im Internet der Bundesagentur für Arbeit abrufbar. Die Ausgabe erfolgt durch die für den Kunden zuständige Beratungsfachkraft.
Die Agenturen für Arbeit (AA) dürfen nur noch unter den Bedingungen des § 12 AZWV und gem. der Empfehlung des Anerkennungsbeirats Zulassungen im Einzelfall (Einzelfallzulassung = Maßnahme für eine Einzelperson) nach strengem Maßstab vornehmen. Für diese Ausnahmefälle ist die Agentur für Arbeit am Wohnort des Kunden (SGB III/II) zuständig.
Qualifizierungsschwerpunkte*
Das Jobcenter Leipzig wird auch im Jahr 2012 das Instrument Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 77 ff SGB III i.V. mit § 16 Abs. 1 SGB II) zur Qualifizierung ihrer Kunden und damit Integration in den Arbeitsmarkt nutzen. Es werden die vorhandenen Bildungsangebote des freien Bildungsmarktes genutzt. Bei dieser hier vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich um Schwerpunkte, die der Arbeitsmarkt der Region vorgibt. Diese Qualifizierungsschwerpunkte widerspiegeln nicht die Gesamtheit der möglichen Bildungsmaßnahmen.
- Weiterbildung Lager/Logistik/Transport/Verkehr
- Weiterbildung im Metallver- und bearbeitenden Gewerbe
- Weiterbildungen im Elektrobereich
- Weiterbildungen im Bereich Handwerksberufe
- Weiterbildungen im Bereich Gesundheits- und Pflegeberufe
Für das Erreichen eines anerkannten Berufsabschlusses wird sich das Jobcenter Leipzig auf die Förderung der betrieblichen Einzelumschulung konzentrieren. Dies hat den Vorteil, dass die Teilnehmer einen sehr konkreten Bezug zum 1. Arbeitsmarkt haben und damit auch der Einstieg in den 1.Arbeitsmarkt wahrscheinlicher ist.
Den Besonderheiten des Personenkreises der Arbeitslosengeld II Empfänger wird auch im Bereich der Förderung der beruflichen Weiterbildung Rechnung getragen werden. Die Kundengruppe ist in starkem Maße durch das Fehlen von Berufsabschlüssen im Allgemeinen bzw. durch das Fehlen von Berufsabschlüssen, die den aktuellen Erfordernissen des Arbeitsmarktes entsprechen, gekennzeichnet. Diese Defizite schränken die Möglichkeiten zur Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt erheblich ein. Häufig erschweren die persönlichen Besonderheiten der Kunden die Fortbildung und lassen zum Teil keine Abschlüsse auf Facharbeiterniveau zu. Daher sind insbesondere Angebote im Bereich der Teilqualifizierung sehr wichtig. Wünschenswert ist es, im Rahmen der Teilqualifizierung gezielt Bildungsgänge anzubieten, deren erfolgreicher Abschluss zum Erwerb von Teil- bzw. Kammerzertifikaten führt.
- Das Jobcenter Leipzig behält sich jederzeit Streichungen, Ergänzungen oder
Änderungen vor. |
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