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Agentur für Arbeit Leipzig und Jobcenter Leipzig informieren
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(26.01.2012)
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Bitte auf die richtige Anschrift achten Wenngleich die Agentur für Arbeit Leipzig und das Jobcenter Leipzig teilweise unter einem Dach beheimatet sind, handelt es sich doch um zwei rechtlich getrennte Behörden. Dieses spiegelt sich auch bei der Zuordnung und Verteilung aller eingehenden Poststücke wider. Eine zügige und kundenorientierte Erledigung aller Vorgänge ist für beide Behörden ein zentrales Ziel. Werden jedoch Poststücke, die das Jobcenter betreffen, an die Arbeitsagentur adressiert oder umgekehrt, kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung des Anliegens kommen. „Damit dies vermieden wird, bitten wir darum, auf die richtige Adressierung von Poststücken zu achten“, sagt Martin Richter, Pressesprecher des Leipziger Jobcenter. Zuständigkeiten der Argentur für Arbeit und des Jobcenter
Die Agentur für Arbeit Leipzig ist für alle Fragen und Mitteilungen rund um das Thema Arbeitslosengeld I zuständig. Für das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) wiederum trägt das Jobcenter die Verantwortung. „Adressieren Sie Ihre Post deshalb entsprechend der Zuständigkeit der Behörde an die aufgeführten Postadressen“, so Richter. Postanschrift: Agentur für Arbeit Leipzig 04086 Leipzig Postanschrift: Jobcenter Leipzig Postfach 10 08 31 04008 Leipzig Weitere Informationen finden Sie unter:
(Quelle: Jobcenter Leipzig)
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