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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Anzeige einer tierärztlichen Hausapotheke" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Im Zusammenhang mit der Eröffnung einer Niederlassung bzw. der Aufnahme einer tierärztlichen Tätigkeit als Angestellter hat der Tierarzt das Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Ordnungsmäßigkeit der tierärztlichen Hausapotheke incl. der mitgeführten tierärztlichen Hausapotheke und stellt bei positivem Prüfungsergebnis eine Apothekenbescheinigung aus. Tierärztliche Hausapotheken sind personengebunden, jedoch können Angestellte und Stellvertreter im Auftrag für die Praxis bzw. den Arbeitgeber des Tierarztes Medikamente bestellen. Die Kontrolle kann ausschließlich durch einen Tierarzt durchgeführt werden.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Tierseuchenbekämpfung und Tierschutz

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Theodor-Heuss-Straße 43
04328 Leipzig

Tel:

+49 341 123-3791

Fax:

+49 341 123-3795

E-Mail:

eu-veterinaeramt@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 2 Verordnung über tierärztliche Hausapotheken (TÄHAV)

  • Verantwortlichkeit des Tierarztes

§ 67 Arzneimittelgesetz (AMG)

  • Allgemeine Anzeigepflicht

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)
8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

Artikel 1 / § 2 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über Zuständigkeiten im Bereich der Heilberufe und Pharmazie (HeilPharmZuVO)

  • Zuständigkeiten für den Vollzug des Arzneimittel- und Betäubungsgesetzes

§ 67 Arzneimittelgesetz (AMG)

  • Allgemeine Anzeigepflicht

 
Erforderliche Dokumente

 

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Apothekenbescheinigung
  • Protokollcheckliste für tierärztliche Hausapotheken
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

25,00

Kosten minimal
(in Euro):

25,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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