EU-Dienstleistungsrichtlinie: Befreiungen von den Verboten des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage
Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Befreiungen von den Verboten des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Das Gesetz über die Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen (SächsSFG) bestimmt die gesetzlichen Feiertage, die Gedenk- und Trauertage sowie die religiösen Feiertage. Es regelt auch, welche Handlungen und Veranstaltungen während dieser Tage verboten sind. Von bestimmten Verboten können unter gewissen Voraussetzungen Befreiungen erteilt werden. Für gewerbliche Aktivitäten im öffentlichen Interesse liegt die Zuständigkeit beim Ordnungsamt.