EU-Dienstleistungsrichtlinie: Erlaubnis zur Züchtung und zum Handel mit Papageien und Sittichen ausstellen
Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Erlaubnis zur Züchtung und zum Handel mit Papageien und Sittichen ausstellen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Wer Papageien oder Sittiche halten will, um:
von diesen Tieren Nachkommen aufzuziehen oder
mit diesen Tieren zu handeln,
bedarf gemäß § 17g TierSG der Erlaubnis der zuständigen Behörde.