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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer ausstellen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Ausländer ausstellen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen (§ 1 FreizügG/EU). Grundsätzlich haben Unionsbürger beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie beispielsweise Arbeitssuche, Berufsausbildung, Selbstständigkeit, ein Recht auf Freizügigkeit.
Das gleiche Recht steht auch für deren Familienangehörige zu, unabhängig, ob diese EU-Bürger sind oder nicht (§ 2 FreizügG/EU).
Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union erhalten eine amtliche Freizügigkeitsbescheinigung bzw. eine Aufenthaltskarte für Angehörige, welche das Aufenthaltsrecht dokumentiert (§ 5 Abs. 1 FreizügG/EU).

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Sicherheitsbehörde
Ausländerrecht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Prager Strasse 118-136
04317 Leipzig

Tel:

+49 341 123-3310

Fax:

+49 341 123-3315

E-Mail:

eu-einreise@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 5 Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)

  • Bescheinigungen über gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrechte, Aufenthaltskarten

§ 5a Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)

  • Vorlage von Dokumenten

§ 2 Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)

  • Recht auf Einreise und Aufenthalt

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

§ 2 Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)
* Recht auf Einreise und Aufenthalt

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 2 Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)

  • Recht auf Einreise und Aufenthalt

§ 1 Freizügigkeitsgesetz (FreizügG/EU)

  • Anwendungsbereich

 
Erforderliche Dokumente

 
  • Erhebungsbogen nach § 5 FreizügG/EU (PDF 53 kB)
  • Nachweis der Freizügigkeit nach § 2 FreizügG/EU
  • Gewerbeschein nach § 14 GewO
  • Ausweisdokument
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde
  • Arbeitserlaubnis
  • Lichtbild

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Freizügigkeitsbescheinigung nach § 5 FreizügG/EU

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

keine

Kosten minimal
(in Euro):

keine


 
Weitere Informationen auf leipzig.de

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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