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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Führungszeugnis beantragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Führungszeugnis beantragen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Vom Bundeszentralregister in Bonn wird auf Antrag jedem Bürger ab 14 Jahren ein Führungszeugnis ausgestellt. Die Beantragung eines Führungszeugnis kann in jedem Bürgeramt der Stadt Leipzig erfolgen, sofern die antragstellende Person in Leipzig gemeldet ist.

Die betroffene Person hat ihre Identität nachzuweisen und kann sich bei der Antragstellung nicht durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.

Neben den vollständigen Personalien ist auf der Urkunde hauptsächlich verzeichnet, ob die oder der Betreffende vorbestraft ist oder nicht. Je nach Verwendungszweck gibt es verschiedene Belegarten: N: für private Zwecke. Beispiele: Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, sonstige private Zwecke. Liegen Vorstrafen vor, enthält dieses Führungszeugnis wesentliche Angaben aus den ergangenen rechtskräftigen Urteilen (wie etwa das Datum der Verurteilung, die Straftat, die Höhe der Strafe und anderes). O oder OG: zur Vorlage bei einer deutschen Behörde. Die Übersendung erfolgt direkt an die Behörde. Das Behördenführungszeugnis kann zusätzlich auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden enthalten (wie etwa den Widerruf eines Waffenscheins, Entscheidungen über eine mögliche Schuldunfähigkeit und andere). P: zur Vorlage bei einer Behörde bei vorheriger Einsichtnahme des Antragstellenden. Auf Antrag kann das Führungszeugnis bei einem Amtsgericht durch den Antragsteller eingesehen und über die weitere Verwendung entschieden werden.

Die Gebühr in Höhe von 13 Euro wird bei Antragstellung erhoben.

Für Anträge von Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, ist das Bundeszentralregister in Bonn zuständig. Bei der Registerbehörde in Bonn kann der Antrag mündlich bei persönlichem Erscheinen oder in einfacher Schriftform gestellt werden. Dabei ist neben dem formlosen Antrag mit den vollständigen Personendaten (einschl. Geburtsname der Mutter) zusätzlich die Anschrift für die Versendung des Führungszeugnisses anzugeben. Die Personendaten und die Unterschrift müssen amtlich bestätigt sein. Eine solche amtliche Bestätigung kann durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung der Bundesrepublik Deutschland oder durch eine ausländische Behörde oder einen Notar, eine Notarin erteilt werden. Weitere Informationen zur Antragstellung aus dem Ausland erhalten Sie direkt unter www.bundesjustizamt.de.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Kfz-, Zulassungs-, Führerschein-, Melde- / Passbehörde
Melde-, Pass-, und Personalausweisbehörde

Hinweis:
Die Beantragung eines Führungszeugnis erfolgt in jedem Bürgeramt der Stadt Leipzig.

Postadresse:

---

Hausadresse:

---

Tel:

+49 341 123-8407

Fax:

+49 341 123-8435

E-Mail:

melde-pass@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

  • Antrag

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

Justizverwaltungskostenordnung

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 30 ff. Bundeszentralregistergesetz (BZRG)

  • Antrag

 
Erforderliche Dokumente

 
  • Ausweisdokument
  • Formloser Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses
  • Einzelzahlungsaufforderung
  • Zahlungsnachweis

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

13,00

Kosten minimal
(in Euro):

13,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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