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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Gewerbe abmelden (Gewerbeabmeldung)

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Gewerbe abmelden" (Gewerbeabmeldung) zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Gem. §14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GewO muss wer den Betrieb eines Gewerbes aufgibt, das Gewerbe abmelden. Das gleiche gilt, wenn der Betrieb des Gewerbes in eine andere Gemeinde verlegt wird. Das Gewerbe muss dann in der früheren Gemeinde abgemeldet und in der neuen Gemeinde wieder angemeldet werden.
Steht die Aufgabe des Gewerbes eindeutig fest und erfolgt die Abmeldung nicht in einem angemessenen Zeitraum kann die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen werden.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Sicherheitsbehörde
Gewerberecht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Tel:

+49 341 123-8980

Fax:

+49 341 123-8955

E-Mail:

eu-gewerbe@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • Anzeigepflicht

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO)


 
Erforderliche Dokumente

 

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Abmeldebescheinigung nach § 14 GewO oder § 55c GewO
  • Festsetzungsprotokoll zur Gewerbeabmeldung von Amts wegen
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Tage

Fristkontext Verwaltung:

§ 15 Abs. 1 GewO


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

50,00

Kosten minimal
(in Euro):

10,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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