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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Gewerberegisterauskunft erteilen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Gewerberegisterauskunft erteilen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis über die gemäß § 14 Gewerbeordnung (GewO) gemeldeten Gewerben. Für die An-, Um- sowie Abmeldung eines Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer Zweigstelle besteht Anzeigepflicht laut § 14 I GewO. Für eine Gewerberegisterauskunft muss ein berechtigtes Interesse bestehen.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Sicherheitsbehörde
Gewerberecht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Tel:

+49 341 123-8980

Fax:

+49 341 123-8955

E-Mail:

eu-gewerbe@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • Anzeigepflicht

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 14 Gewerbeordnung (GewO)

  • Anzeigepflicht

 
Erforderliche Dokumente

 
  • Nachweis des berechtigten Interesses (Privatperson)
  • Antrag auf Erteilung einer Gewerberegisterauskunft
  • Dienstausweis (Polizei)

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Gewerberegisterauszug
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

10,00

Kosten minimal
(in Euro):

05,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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