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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Leichenpass ausstellen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Leichenpass ausstellen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Für die Überführung einer Leiche von Sachsen in ein anderes Bundesland ist ein Leichenpass nur dann erforderlich, wenn dieses oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Auch für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt, wenn das Zielland oder ein auf der Fahrt berührtes Land einen solchen verlangt. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst / Sozialmedizin
Medizinalaufsicht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Friedrich-Ebert-Straße 19 a
04109 Leipzig

Tel:

+49 341 123-6772

Fax:

+49 341 123-6795

E-Mail:

eu-medizinalaufsicht@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 17 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)

  • Beförderung von Leichen

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 17 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)

  • Beförderung von Leichen

 
Erforderliche Dokumente

 
  • Antrag auf Ausstellung eines Leichenpasses
  • Todesbescheinigung
  • Einsargungsbescheinigung
  • Sterbeurkunde
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Leichenpass
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

1 Tag

Fristkontext Verwaltung:

§ 17 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

50,00

Kosten minimal
(in Euro):

15,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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