Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Medizinischen Beruf registrieren" (Registrierung und Aufsicht über die Anmeldung, Änderung oder Beendigung einer selbständigen Tätigkeit für Angehörige ärztlicher oder nichtärztlicher Berufe im Gesundheitswesen) zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Die Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und sonstigen Heilberufe, die Apotheker sowie selbständig tätige Desinfektoren haben zu Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich diesen Sachverhalt unverzüglich den für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen. Quelle: §10 SächsGDG Bitte beachten Sie, dass Tierärzte nicht im Gesundheitsamt sondern im Veterinär- und Lebensmittelamt erfasst werden.