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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Medizinischen Beruf registrieren

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Medizinischen Beruf registrieren" (Registrierung und Aufsicht über die Anmeldung, Änderung oder Beendigung einer selbständigen Tätigkeit für Angehörige ärztlicher oder nichtärztlicher Berufe im Gesundheitswesen) zusammengestellt.
Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Die Angehörigen der gesetzlich geregelten ärztlichen, zahnärztlichen, tierärztlichen und sonstigen Heilberufe, die Apotheker sowie selbständig tätige Desinfektoren haben zu Beginn und Beendigung einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich diesen Sachverhalt unverzüglich den für den Ort der Niederlassung zuständigen Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes anzuzeigen.
Quelle: §10 SächsGDG
Bitte beachten Sie, dass Tierärzte nicht im Gesundheitsamt sondern im Veterinär- und Lebensmittelamt erfasst werden.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Dienst / Sozialmedizin
Medizinalaufsicht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Friedrich-Ebert-Straße 19 a
04109 Leipzig

Tel:

+49 341 123-6772

Fax:

+49 341 123-6795

E-Mail:

eu-medizinalaufsicht@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 10 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)

  • Anzeigepflicht, Berufsaufsicht

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 4 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen (SächsGDG)

  • Kommunale Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes

 
Erforderliche Dokumente

 
  • Antrag auf Registrierung eines medizinischen Berufs
  • Berufsurkunde

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Bescheinigung über die Niederlassungsanzeige
  • Zahlungsnachweis
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

45,00

Kosten minimal
(in Euro):

05,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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