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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Reisegewerbekarte erteilen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Reisegewerbekarte erteilen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer außerhalb der Räume seiner gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche zu haben, ohne vorhergehende Bestellung Waren ankauft, Waren oder gewerbliche Leistungen anbietet oder Bestellungen darauf aufsucht oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt. Nach § 55 Abs. 2 GewO bedarf der Reisegewerbetreibende hierzu in der Regel einer Erlaubnis (Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt), die in der Form einer Reisegewerbekarte erteilt wird.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Sicherheitsbehörde
Gewerberecht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Tel:

+49 341 123-8980

Fax:

+49 341 123-8955

E-Mail:

eu-gewerbe@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

  • Reisegewerbekarte

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen (SächsVwKG)

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV)


 
Erforderliche Dokumente

 
  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Lichtbild
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
  • Ausweisdokument
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Aufenthaltstitel
  • Gesellschaftervertrag
  • Handelsregisterauszug
  • Gesundheitszeugnis
  • Arbeitserlaubnis
  • Betriebshaftpflichtversicherung

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Benachrichtigung über Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis
  • Reisegewerbekarte
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

300,00

Kosten minimal
(in Euro):

25,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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