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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Tageshändler für Wochenmarkt zulassen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Tageshändler für Wochenmarkt zulassen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch das Marktamt erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Wochenmarktsatzung der Stadt Leipzig. Es handelt sich um einen mündlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Tageserlaubnis ist erforderlich um Waren auf einem Wochenmarkt als Händler anbieten zu dürfen.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Marktamt
Marktbetrieb
Wochenmärkte / Außenstellen / Cottaweg

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Katharinenstraße 11
04109 Leipzig

Tel:

+49 341 123-5929

Fax:

+49 341 123-5935

E-Mail:

eu-marktamt@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 67 Gewerbeordnung (GewO)

  • Wochenmarkt

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

Marktgebührensatzung

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 67 Gewerbeordnung (GewO)

  • Wochenmarkt

 
Erforderliche Dokumente

 

 
Erzeugte Dokumente

 

keine


 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

Die Kosten werden nach der gültigen Marktsatzung der Stadt Leipzig berechnet.

Kosten minimal
(in Euro):

Die Kosten werden nach der gültigen Marktsatzung der Stadt Leipzig berechnet.


 
Weitere Informationen auf leipzig.de

 
 

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