EU-Dienstleistungsrichtlinie: Tageshändler für Wochenmarkt zulassen
Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Tageshändler für Wochenmarkt zulassen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Die Erlaubnis für Tageshändler zur Teilnahme am Wochenmarkt wird durch das Marktamt erteilt und unterliegt den marktspezifischen Erfordernissen gem. der Wochenmarktsatzung der Stadt Leipzig. Es handelt sich um einen mündlichen Verwaltungsakt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zuweisung oder Beibehaltung eines bestimmten Standplatzes. Die Tageserlaubnis ist erforderlich um Waren auf einem Wochenmarkt als Händler anbieten zu dürfen.