Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Tierausstellungsgenehmigung erteilen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Für die Veranstaltung von Tierausstellungen, Tierbörsen und Tiermärkten brauchen Sie eine, gegebenenfalls mehrere Genehmigungen. Die Bedingungen hängen unter anderem davon ab, um welche Art von Veranstaltung es sich handelt und welche Tiere ausgestellt bzw. angeboten werden sollen. Quelle: Amt 24