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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Versteigerererlaubnis erteilen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Versteigerererlaubnis erteilen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Für die Versteigerung von fremden beweglichen Sachen oder fremden Rechten (zum Beispiel Grundstücken, Immobilien etc.) wird eine Erlaubnis benötigt.
Voraussetzung für das Erteilen dieser Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Sicherheitsbehörde
Gewerberecht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Tel:

+49 341 123-8980

Fax:

+49 341 123-8980

E-Mail:

eu-gewerbe@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 34b Gewerbeordnung (GewO)

  • Versteigerergewerbe


Versteigererverordnung (VerstVO)

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 34b Gewerbeordnung (GewO)

  • Versteigerergewerbe


§ 2 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO


 
Erforderliche Dokumente

 
  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34b GewO
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes
  • Auskunft des Insolvenzgerichts
  • Ausweisdokument
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Aufenthaltstitel
  • Gesellschaftervertrag
  • Handelsregisterauszug

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Erlaubnis nach § 34b GewO
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

500,00

Kosten minimal
(in Euro):

100,00


 

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