Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Versteigerererlaubnis erteilen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Für die Versteigerung von fremden beweglichen Sachen oder fremden Rechten (zum Beispiel Grundstücken, Immobilien etc.) wird eine Erlaubnis benötigt. Voraussetzung für das Erteilen dieser Erlaubnis sind die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.