Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Versteigerungsanzeige registrieren" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.
Beschreibung der Verwaltungsleistung
Die Durchführung einer Versteigerung ist bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Versteigerungsanzeige wird von einem Gewerbetreibenden mit Versteigerererlaubnis nach § 34b I oder einem öffentlich bestellten Versteigerer nach § 34b V GewO vorgenommen.