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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Versteigerungsanzeige registrieren

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Versteigerungsanzeige registrieren" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Die Durchführung einer Versteigerung ist bei der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die Versteigerungsanzeige wird von einem Gewerbetreibenden mit Versteigerererlaubnis nach § 34b I oder einem öffentlich bestellten Versteigerer nach § 34b V GewO vorgenommen.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Ordnungsamt
Sicherheitsbehörde
Gewerberecht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Prager Straße 118-136
04317 Leipzig

Tel:

+49 341 123-8980

Fax:

+49 341 123-8955

E-Mail:

eu-gewerbe@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 34b Gewerbeordnung (GewO)

  • Versteigerergewerbe


Verordnung über gewerbsmäßige Versteigerungen (VerstV)

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

keine

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 3 Versteigererverordnung (VerstVO)

  • Anzeige


§ 2 Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung der Gewerbeordnung (SächsGewODVO)


 
Erforderliche Dokumente

 
  • Versteigerungsanzeige
  • Erlaubnis nach § 34b GewO
  • Anmeldebescheinigung nach § 14 GewO
  • Versteigerungsauftrag
  • Versteigerungsanzeige

 
Erzeugte Dokumente

 

keine


 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

3 Monate

Fristkontext Verwaltung:

VwVfG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

keine

Kosten minimal
(in Euro):

keine


 

deli.cio.us Mister Wong

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