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EU-Dienstleistungsrichtlinie: Verlängerung der Bestattungsfrist nach § 10 SächsBestG beantragen

Auf dieser Seite haben wir für Sie detaillierte Informationen zur Verwaltungsleistung "Verlängerung der Bestattungsfrist nach § 10 SächsBestG beantragen" zusammengestellt. Informationen zu weiteren Verwaltungsleistungen sowie zur EU-Dienstleistungsrichtlinie finden Sie in unserem Überblick.

 

 
Beschreibung der Verwaltungsleistung

Das Verfahren betrifft sowohl Feuer- als auch Erdbestattungen und regelt nicht nur Fälle bei denen eine Verlängerung beantragt wird, sondern auch den Ausnahmefall der Verkürzung der Frist.

Die Bestattung (Erdbestattung oder Einäscherung) darf frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes (regelmäßige Mindestwartefrist) erfolgen. Eine Feuerbestattung muss innerhalb von 8 Tagen nach Eintritt des Todes und eine Erdbestattung innerhalb von 5 Tagen nach Eintritt des Todes (längste regelmäßige Wartefrist) vollzogen sein. Sollte aus nachvollziehbaren Gründen eine Bestattung in diesem Zeitraum nicht möglich sein, ist vom Bestatter eine Wartefristverlängerung zu beantragen.

 

 
Zuständigkeit

 

Amt /
Abteilung /
ggf. Sachgebiet:

Gesundheitsamt
Amtsärztlicher Medizinischer Dienst / Sozialmedizin
Medizinalaufsicht

Postadresse:

04092 Leipzig

Hausadresse:

Friedrich-Ebert-Straße 19 a
04109 Leipzig

Tel:

+49 341 123-6772

Fax:

+49 341 123-6795

E-Mail:

eu-medizinalaufsicht@leipzig.de


 
Rechtsgrundlagen und Verfahren

 

Rechtsgrundlagen/
Verfahren:

§ 19 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)

  • Fristen für die Bestattung


Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie zur Durchführung bestimmter Regelungen des Sächsischen Bestattungsgesetzes (VwV BestattG)

Rechtsgrundlagen/
Kosten:

8. Sächsische Kostenverzeichnis (8. SächsKVZ)

Rechtsgrundlagen/
Zuständigkeit:

§ 1 Sächsisches Gesetz über das Friedhofs-, Leichen- und Bestattungswesen (SächsBestG)

  • Bestattungsplätze

 
Erforderliche Dokumente

 
  • Antrag auf Verlängerung der Bestattungsfrist

 
Erzeugte Dokumente

 
  • Genehmigung zur Bestattung außerhalb der Bestattungsfrist (Wartefristverlängerung)
  • Gebührenbescheid

 
Fristen

 

Frist Verwaltung:

2 Tage

Fristkontext Verwaltung:

Sächs.BestG


 
Kosten

 

Kosten maximal
(in Euro):

15,00

Kosten minimal
(in Euro):

10,00


 

deli.cio.us Mister Wong

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