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Projektförderung durch das Referat Internationale Zusammenarbeit |
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Leipziger Institutionen (Vereine, Verbände etc., aber auch Privatpersonen) haben die Möglichkeit, eine Förderung für Projekte der europäischen und internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im städtepartnerschaftlichen Rahmen, zu beantragen. |
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Antragstellung
Die Projektanträge müssen bis zum 30. September d. J. für Maßnahmen im darauf folgenden Jahr im Referat Internationale Zusammenarbeit vorliegen. Förderanträge für 2013 sind also bis zum 30. September 2012 einzureichen. Das Referat Internationale Zusammenarbeit vergibt Fördermittel für Projekte (Projektförderung) und unterstützt den allgemeinen Geschäftsbetrieb von international tätigen Institutionen im Rahmen einer institutionellen Förderung.
Bitte beachten: Es gilt das Datum des Posteingangs bei der Stadt Leipzig. Die Antragsformulare sind im Original mit Unterschrift einzureichen, Einreichungen per Fax oder E-Mail werden nicht registriert.
Nutzen Sie im Vorfeld - vor allem, wenn Sie erstmals einen Förderantrag stellen - die Möglichkeit der Beratung im Referat Internationale Zusammenarbeit.
Antragsformulare
Für die Beantragung einer Projektförderung benötigen Sie einen
Darüber hinaus reichen Sie bitte mit dem Förderantrag ein:
- Satzung, Vereinsregisterauszug und Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Inhaltliche Konzeption/Projektbeschreibung
- Selbstdarstellung der Institution und Darstellung des Vereinsgebietes
- Institutionelle Förderung:
Möchten Sie für Ihre Institution eine institutionelle Förderung beantragen, dann verwenden Sie bitte folgende Antragsformulare:
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Bewilligung
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt auf Grundlage der Fachförderrichtlinie des Referates (PDF 31 kB).
Wer eine Förderung erhält, bekommt über die Fördersumme einen Zuwendungsbescheid. Bestandteil sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu den Rahmenrichtlinien der Stadt Leipzig, PDF 96 kB, welche die Auszahlung, Verwendung und Nachweisführung der Zuwendung regeln.
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Auszahlung
Zuwendungsmittel sind bei Bedarf abzufordern. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt nach Rechtskraft des Zuwendungsbescheides (in der Regel nach einem Monat). Der Zuschuss darf nur insoweit und nicht eher ausgezahlt werden, als er für fällige Zahlungen im Rahmen des Verwendungszweckes benötigt wird. Die ausgezahlten Beträge müssen voraussichtlich innerhalb von zwei Monaten für fällige Zahlungen benötigt werden.
Anzeige von Änderungen
Verzögert sich das Projekt nach erfolgter Auszahlung, nehmen Sie bitte sofort Kontakt mit dem Referat Internationale Zusammenarbeit auf. Andere Gründe, die ein Erreichen des ursprünglich vorgesehenen Zuwendungszwecks in Frage stellen, sind ebenfalls rechtzeitig anzuzeigen. Genehmigte Finanzierungspläne sind verbindlich, absehbare Abweichungen vom Finanzierungsplan sind unverzüglich anzuzeigen.
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Abrechnung
Bitte verwenden Sie zum Abrechnen Ihrer Förderung folgende Formulare:
Fragen Sie bitte gegebenenfalls nach: Vieles kann während des Projektverlaufs leicht geregelt werden - wenn die Abrechung vorliegt, ist es oft zu spät, eine Rückforderung kann die Folge sein.
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