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Rechtsform der Unternehmen

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Rechtsform der Unternehmen:

Die Medien- und Kreativwirtschaft setzt sich zu großen Teilen – zu etwa drei Vierteln – aus gewerblichen Einzelunternehmen * (39,6 Prozent) und GmbHs respektive UGs zusammen (36,0 Prozent). Letztere – also sowohl GmbHs als auch UGs – sind Kapitalgesellschaften, welche als eigenständige Rechtspersönlichkeiten auftreten und im Fall von Verbindlichkeiten mit ihrem Gesellschaftsvermögen haften. Jeder zwölfte Befragte agiert als Freiberufler am Markt (8,4 Prozent).

* Bei einem Einzelunternehmen handelt es sich um die selbstständige Tätigkeit einer einzelnen, natürlichen Person. Da „freie Berufe“ extra abgefragt wurden, ist von gewerblichen Einzelunternehmen auszugehen. Ein Einzelunternehmen kann aber neben dem Unternehmer durchaus über Mitarbeiter verfügen.

 

Rechtsform der Unternehmens

Anteil in %

Gewerbliches Einzelunternehmen

39,6 %

GmbH, UG (Mini-GmbH)

36,0 %

Freier Beruf

8,4 %

GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

6,3 %

e. V. (eingetragener Verein)

2,3 %

Öffentlich-rechtlich / staatlich-kommunal

2,0 %

AG (Aktiengesellschaft)

1,1 %

KG (Kommanditgesellschaft)

1,1 %

Sonstiges

3,2 %

Summe

100 %


Weitere Informationen:

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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