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Allgemeine Informationen |
Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Die Erlaubnis zum Fahren eines Kraftfahrzeuges ist durch eine amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen. Er ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Kraftfahrzeugführer erhalten den Internationalen Führerschein, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und die erforderliche EU-Fahrerlaubnis besitzen.
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Wo beantragen? |
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Antragsvoraussetzungen für die Fahrerlaubnis und den Führerschein |
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Hinweis: |
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Bitte haben Sie Verständnis, dass individuelle Fragen zum Antragsverfahren und zu Neuerteilungen der Fahrerlaubnis (nach Entzug) grundsätzlich nur in persönlicher Vorsprache geklärt und aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht telefonisch beantwortet werden. |
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Was zu beachten ist:
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- Ihr Hauptwohnsitz ist in der Stadt Leipzig
- eine Vertretung ist nicht möglich, da der Kartenführerschein Ihre Unterschrift beinhaltet, die bereits bei Antragstellung geleistet werden muss
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Notwendige Unterlagen:
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Gebühren
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- 43,40 Euro für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
- 13,30 Euro für die Überprüfung einer Begleitperson
- 34,30 - 88,70 Euro für den Ersatz-Führerschein
- 24,00 - 40,90 Euro für den Umtausch Papierführerschein in EU-Kartenführerschein
- 16,30 - 17,10 Euro für den Internationalen Führerschein
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Rechtsvorschriften: |
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Gültigkeit der Fahrerlaubnis |
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Bestimmte Fahrerlaubnisse werden nur befristet erteilt und können verlängert werden. Mehr dazu erfahren Sie im Amt 24 - Dienstleitungsportal des Freistaates Sachen. |
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Weitere Informationen |
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