Waldbewirtschaftung und Forstwirtschaftsplan
Die wichtigste Aufgabe der Bewirtschaftung im Leipziger Auwald ist die nachhaltige Sicherung des Baumartenreichtums sowie der Strukturvielfalt der Hartholzaue, um dadurch die gesamte Biodiversität (Artenreichtum) zu erhalten. Die Bewirtschaftung ist darauf ausgerichtet, die Umwelt-, Erholungs- und Klimaschutzfunktion des Stadtwaldes langfristig zu sichern. Naturschutzbelange sind mit der Nutzung und Erholungsfunktion des Waldes aber auch mit Bereitstellung des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz in Einklang zu bringen.
Bewirtschaftet und verwaltet wird der Leipziger Stadtwald von der Abteilung Stadtforsten des Amtes für Stadtgrün und Gewässer. Neben dem forstlichen Revierdienst übt die Abteilung Stadtforsten die forsttechnische Betriebsleitung aus. Entsprechend dem Sächsischen Waldgesetz ist die Abteilung Stadtforsten Stadtforstamt und seit dem 01.08.2008 als Untere Forstbehörde für die Wälder aller Eigentumsarten in der Stadt Leipzig zuständig.
Die Betriebsfläche des Leipziger Stadtwaldes ist in zwei Reviere gegliedert. Die Grenze zwischen den Revieren verläuft von Ost nach West über den Leipziger Hauptbahnhof. Das Revier Leutzsch bezeichnet den nördlichen, das Revier Connewitz den südlichen Teil des Stadtwaldes.
Klimanotstand und Baumfällungen im Naturschutzgebiet (Auwald) - wie geht das zusammen?
Das Amt für Stadtgrün und Gewässer antwortet auf häufig gestellte Fragen:
Ziel der Waldbewirtschaftung im Leipziger Stadtwald ist der Erhalt und die Entwicklung artenreicher und langlebiger Waldgesellschaften, die unter den Bedingungen des Klimawandels als stabile Ökosysteme ihre vielfältigen Leistungen und einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz erbringen. Ganz wesentlich ist der Erhalt des europäischen Naturerbes im Leipziger Auwald mit seinen großflächigen europäischen Schutzgebieten nach der Flora-Fauna-Habitat (FFH-) und Vogelschutzrichtlinie.
Die Waldbewirtschaftung dient mit ihren Maßnahmen der Umsetzung des für diese europäischen Schutzgebiete aufgestellten Managementplans und damit den Zielen des Naturschutzes. Ziel ist es, den Auwald als artenreiche und langlebige Waldgesellschaft zu fördern und zu entwickeln. Waldbewirtschaftung und ihre positiven Auswirkungen ist ein auf viele nachfolgende Generationen angelegter dynamischer Prozess.
Ziel ist ein langlebiger und stabiler Auwald. Das ist unter den Bedingungen des Klimawandels, unverzichtbar. Daher unterstützen und begleiten Wissenschaftler der Universität Leipzig, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung Leipzig, Naturschutzbehörden sowie Naturschützerinnen und Naturschützer die Maßnahmen der Waldbewirtschaftung im Leipziger Auwald. Und auch der Weltklimarat führt in seinem jüngsten Sonderbericht "Klimawandel und Landsysteme" (IPCC 2019) aus, dass eine nachhaltige Waldbewirtschaftung die Anpassung an den Klimawandel unterstützt und gleichzeitig einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leistet (gerade junge Bäume binden, verglichen mit alten Bäumen ein Vielfaches an CO2!).
Die Maßnahmen unserer Waldbewirtschaftung zielen aktiv darauf ab, das Artensterben zu verhindern, die Artenvielfalt nicht nur zu sichern, sondern zu entwickeln und dem Klimaschutz zu dienen. Dort wo Bäume gefällt werden, entsteht Raum und Licht für wertvolle Arten und es kann eine neue Generation der für die Artenvielfalt im Leipziger Auwald so wertvollen Stieleiche heranwachsen. Es ist also richtig, dass auch Bäume gefällt werden. Hierbei handelt es sich aber nicht um Bäume, die als wertvolle Lebensräume für seltene Tierarten erhalten werden müssen. Vielmehr werden die einzelnen Bäume vor einer Fällung von unserem Fachpersonal geprüft. Dienen sie als Lebensstätte seltener oder geschützter Arten, werden diese selbstverständlich nicht gefällt.
Dass die Waldbewirtschaftung im Leipziger Stadtwald nach hohen ökologischen Standards erfolgt, belegt die durch unabhängige Experten durchgeführte Zertifizierung des Forest Stewardship Council® (FSC®) Deutschland. In regelmäßigen Überprüfungen wird durch die Zertfizierungsstelle eine Waldwirtschaft auf hohem fachlichem Niveau, die an den Zielen des Naturschutzes und der für die Bürgerinnen und Bürger besonders wichtigen Erholungsfunktion des Leipziger Stadtwaldes ausgerichtet ist, bescheinigt. In diesem Sinne wird eine in die Zukunft gerichtete nachhaltige, ressourcenschonende und nicht auf den finanziellen Gewinn orientierte Waldbewirtschaftung praktiziert.
Die jährlichen Forstwirtschaftspläne
Aufgrund des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) ist der Leipziger Stadtwald auf der Basis der Forsteinrichtung und jährlicher Wirtschaftspläne zu bewirtschaften. Die Forsteinrichtung für den Stadtwald Leipzig wurde im Oktober 2015 von der Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschlossen. Über den jährlichen Forstwirtschaftsplan ist auf der Grundlage des § 48 Absatz 4 SächsWaldG von der Körperschaft zu beschließen. Der jährliche Forstwirtschaftsplan ist das Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungsprozesses, an dem anerkannte Naturschutzverbände und die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Leipzig beteiligt sind.
Im Jahr 2020 wurde kein Forstwirtschaftsplan aufgestellt und somit auch keine forstlichen Maßnahmen durchgeführt. Lediglich akute Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit wurden vorgenommen. Grund dafür war ein Rechtsstreit zum Forstwirtschaftsplan aus dem Jahr 2018. Mit dem Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts bleibt die Bewirtschaftung des Auwaldes weiterhin möglich.
Der Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2022 wurde am 13.07.2022 in der Ratsversammlung in folgender Fassung beschlossen.