Fließgewässer II. Ordnung
Neben den größeren Flüssen fließen durch das Leipziger Stadtgebiet kleine Flüsse, Bäche und Gräben. Für diese Gewässer II. Ordnung liegt die Verantwortung für Ausbau und Unterhaltung bei der Stadt Leipzig, Amt für Stadtgrün und Gewässer.
Renaturierungsprojekte für einzelne Gewässer (zum Beispiel Burgauenbach, Elstermühlgraben, Karl-Heine-Kanal) dienen der Revitalisierung und Verbesserung der Gewässerqualität. Die Stadt Leipzig ist stets bemüht, die Böschungen und Uferstreifen ihrer Fließgewässer naturnah zu unterhalten.
Hochwasserschutz
Die Stadt Leipzig liegt inmitten des Zusammenflusses der Flüsse Weiße Elster, Pleiße und Parthe. Kleine Luppe, Neue Luppe und Nahle ergänzen das Gewässersystem. Die bereits vor Jahrhunderten sichtbare knotenartige Bildung im Schnittbereich der Flüsse führte zu der üblichen Bezeichnung "Wasserknoten Leipzig". Das ursprüngliche Zentrum der Schnittpunkte lag im Bereich des Zoologischen Gartens, heute ist es am Palmengartenwehr/Elsterbecken konzentriert.
Seit jeher war Leipzig durch das Zusammentreffen der Flüsse einer großen Hochwassergefahr ausgesetzt. Zur Minderung dieser Gefahr wurden in den vergangenen Jahrzehnten Maßnahmen zur Gewässerregulierung ergriffen. Gewässerprofile wurden ausgebaut sowie steuerbare Hoch- und Umflutsysteme geschaffen. Darauf basieren die heutigen Wasserläufe der Stadt mit ihren Anlagen.
Umweltgerechter nachhaltiger Hochwasserschutz besteht aus einem ganzen Maßnahmebündel: sowohl sinnvoll verknüpfte Maßnahmen des natürlichen Hochwasserrückhaltes im Einzugsgebiet (Auen) als auch technischer Hochwasserschutz durch Deiche, mobile Hochwasserschutzsysteme, Rückhaltebecken und Talsperren.
Dennoch können Pleiße und Weiße Elster nach ergiebigen Niederschlägen im Vogtland und Ostthüringen erhebliche Wassermengen in ihren Gewässerbetten führen. Kommt zu diesem Abfluss noch zusätzlich Niederschlagswasser aus dem Leipziger Raum hinzu, vergrößert sich die Gefahr für Überschwemmungen im Stadtgebiet. Deshalb ist es von großer Bedeutung für den Hochwasserschutz der Stadt, den Abfluss des Wassers zeitverzögert über die kommunalen Gewässer (Gewässer II. Ordnung) abzugeben.
Der Hochwasserschutz an den Gewässern II. Ordnung hat folgende Ziele:
- Zurückhalten der Niederschläge und verzögertes Ableiten in die
Gewässer I. Ordnung - Gesteuertes und kontrolliertes Ableiten der Wassermengen bei außergewöhnlichen Niederschlagssituationen im Stadtgebiet
Maßnahmen zur Gewährleistung sind dabei:
- Die Beräumung der Gewässer
- Die Entkrautung der Gewässersohle
- Die Entschlämmung der Gewässer
- Das Anlegen von Grabentaschen zur zusätzlichen Stauraumgewinnung
- Anlegen zusätzlicher Retentionsflächen
- Nutzung vorhandener Teiche als zusätzlicher Stauraum
- Das Abflachen der Böschungen
- Die Verschwenkung der Grabenverläufe (gewundener Verlauf).
Hochwasserschutzbecken Sellerhausen vollständig entschlammt
Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes an der Östlichen Rietzschke wurde im Auftrag der Stadt Leipzig die Teilfläche 2 im Hochwasserschutzbecken Sellerhausen entschlammt. Die Telfläche 2 stellt ein Drittel der Gesamtfläche des Hochwasserschutzbeckens Sellerhausen dar und befindet sich vor dem Einlaufbauwerk im nordwestlichen Teil des Beckens. Die Arbeiten wurden im Zeitraum November 2013 bis Februar 2014 durch eine Fachfirma ausgeführt. Insgesamt wurden 800 m³ Schlamm aus der Teilfläche entnommen und fachgerecht entsorgt. Die Gesamtkosten für die Entschlammung betrugen 124.643 EUR.
Grundlage für die Entschlammung von Teilflächen im Hochwasserschutzbecken Sellerhausen bildet ein vom ehemaligen Regierungspräsidium Leipzig bestätigter Pflegeplan für das Hochwasserschutzbecken Sellerhausen, nach dem alle drei Jahre 1/3 der Gesamtfläche des Beckens zu entschlammen ist. Die verbleibenden 2/3 Fläche dienen als Rückzugsraum für dort lebende Arten. Ausgespart von der Entschlammung bleiben einige gekennzeichnete und eingemessene Biotopflächen, auf denen sich besonders geschützte Pflanzengesellschaften befinden.
Mit der Entschlammung der Teilfläche 2 als letztes Drittel der Gesamtfläche wurde das Hochwasserschutzbecken Sellerhausen nun vollständig beräumt. Damit wurde die maximal mögliche Rückhaltekapazität des Hochwasserschutzbecken Sellerhausen wieder hergestellt.
Die Entschlammung des Hochwasserschutzbeckens Sellerhausen ist als Maßnahme in der am 19.03.2014 vom Stadtrat bestätigten Vorlage "Mittelfristiges Programm zur Finanzierung von Hochwasserschutz- und ausgewählten Gewässerentwicklungsmaßnahmen für Gewässer II. Ordnung in der Stadt Leipzig" verankert. Damit wird die Bedeutung der Maßnahme für den Hochwasserschutz und die Hochwassersicherheit im Einzugsgebiet der Östlichen Rietzschke hervorgehoben. Auch vor dem Hintergrund des Hochwassers an der Östlichen Rietzschke im Juni 2013 und den Überflutungen im Kleingartenpark Südost wird deutlich, dass die jetzt abgeschlossene Entschlammungsmaßnahme im Hochwasserschutzbecken Sellerhausen von außerordentlicher Bedeutung für den Hochwasserschutz an der Östlichen Rietzsche ist und dringend erforderlich war.