Vorsorgeuntersuchungen durch niedergelassene Kinder- oder Hausärzte (U-Untersuchungen)
Für Kinder und Jugendliche gibt es eine Reihe von Vorsorgeuntersuchungen, die nicht versäumt werden sollten. Die sogenannten "U-Untersuchungen" beziehungsweise die "J1" werden von niedergelassenen Kinder- oder Hausärzten durchgeführt.
Durchführung und Kosten:
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden in der Regel von Ärztinnen/Ärzten der Kinder- und Jugendmedizin durchgeführt. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Es ist wichtig, dass die Untersuchungen in den vorgegebenen Zeiträumen stattfinden.
Zu jeder Untersuchung bitte mitzubringen:
- gelbes Kinderuntersuchungsheft
- Impfausweis
- Krankenversicherungskarte des Kindes
Jede U-Untersuchung umfasst:
- Eingehende körperliche Untersuchung
- Überprüfung der Entwicklung mit altersgemäßen Schwerpunkten
- Je nach U-Untersuchung (Alter des Kindes) zusätzliche Schwerpunkte und Beratung
(Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)
Alle U-Untersuchungen auf einen Blick
- U1-Untersuchung - nach der Geburt
- U2-Untersuchung - 3. bis 10. Lebenstag
- U3-Untersuchung - 4. bis 5. Lebenswoche
- U4-Untersuchung - 3. bis 4. Lebensmonat
- U5-Untersuchung - 6. bis 7. Lebensmonat
- U6-Untersuchung - 10. bis 12. Lebensmonat
- U7-Untersuchung - 21. bis 24. Lebensmonat
- U7a-Untersuchung - 34. bis 36. Lebensmonat
- U8-Untersuchung - 46. bis 48. Lebensmonat
- U9-Untersuchung - 60. bis 64. Lebensmonat
- J1-Untersuchung - 12. bis 14. Lebensjahr
Elternbriefe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im E-Mail-Abo
Die Elternbriefe informieren und begleiten Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes.
Sie erhalten zu den Früherkennungsuntersuchungen per E-Mail Elternbriefe zu Fragen und Themen, die Eltern erfahrungsgemäß in den verschiedenen Alters- und Entwicklungsphasen ihres Kindes beschäftigen.