Kinderbetreuung
Die Betreuung von Kindern außerhalb der Familie ist eine wichtige Entscheidung junger Familien. Sie ist bedeutsam für Kinder und Eltern. Deshalb ist es elementar sich vorab zu überlegen, welche Erwartungen an mögliche Betreuungsformen gestellt werden.
Auf diesen Seiten möchten wir Sie über die Betreuungsangebote für Kinder in Leipzig informieren:
Aktuelles
Wissenswertes rund um das Thema Kinderbetreuung
Die Bereitstellung von Plätzen in Kindertagesstätten und Tagespflege erfolgt über die jährliche Bedarfsplanung. Sie sagt aus, für welchen Anteil der in der Stadt Leipzig wohnhaften Kinder der einzelnen Altersgruppen Plätze in den Leistungsbereichen Kinderkrippe, Kindergarten, Hort sowie in der Kindertagespflege bereitzustellen sind. In den vergangenen Jahren hat sich der Anteil stetig erhöht. Für das Jahr 2021 werden für 90 Prozent der Kinder von 1-3 Jahren Plätze in Krippe oder Tagespflege, für 92,5 Prozent der Kinder zwischen 3-7 Jahren Plätze im Kindergarten sowie für 95 Prozent Plätze im Hort geplant.
Leipzig verfügt über ein Netz von knapp 350 Kindertagesstätten, davon 79 Horten. Hinzu kommt ein Angebot von circa 2.800 Tagespflegeplätzen. Unter www.meinkitaplatz-leipzig.de besteht die Möglichkeit, sich über die unterschiedlichen Bildungs- und Erziehungskonzeptionen der einzelnen Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft zu informieren.
Die Kita-Versorgung ist im Sozialgesetzbuch VIII und im Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (SächsKitaG) geregelt. Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf die Betreuung eines Kindes ab dem 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt. Für Kinder vom 1. bis zum 3. Lebensjahr kann dieser auch durch Tagespflege abgegolten werden. Der Bedarf ist in der Regel 6 Monate im Voraus bei der Wohnortgemeinde mit Angabe der gewünschten Einrichtungen anzuzeigen. Die Bedarfsanmeldung kann unter www.meinkitaplatz-leipzig.de abgegeben werden.
Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im SächsKitaG geregelt. Um die anfallenden Kosten für Personal, Betriebskosten oder pädagogisches Material zu decken, werden die Eltern in Höhe von 15 bis 30 Prozent beteiligt. Eine Beteiligung der Eltern an Kosten für Abschreibungen und Miete für die Kindertagesstätten erfolgt nicht. Handelt es sich um die Kita eines freien Trägers, soll dieser einen Eigenanteil je nach Leistungsfähigkeit beisteuern. Der Freistaat Sachsen beteiligt sich mit einer Pauschale pro betreutem Kind an den Kosten. Die Stadt Leipzig hat für alle weiteren, nicht gedeckten Kosten aufzukommen. Der Landeszuschuss ist letztmalig 2019 angehoben worden, was zu steigenden Ausgaben für die Stadt Leipzig führt.
Das SächsKitaG legt fest, dass Eltern einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten der Kindertagesbetreuung leisten. Für Krippenplätze soll dieser zwischen 15 und 23 Prozent, für Kindergarten- und Hortplätze zwischen 15 und 30 Prozent liegen. Die Elternbeiträge fließen direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung, in der das Kind betreut wird. Eltern mit geringem Einkommen oder mehreren Kindern können Frei- oder ermäßigte Plätze beantragen. Die Stadt Leipzig übernimmt dann den nicht gezahlten Elternbeitrag.
Für die Kindertagespflege gelten alle Beiträge in gleicher Weise.
Circa 75 Prozent der Kitas in Leipzig werden von freien Trägern geführt. Das Sächsische Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen sieht vor, dass diese sich an der Finanzierung der Betriebskosten der Kita mit einem Eigenanteil beteiligen. Dieser orientiert sich an ihrer Leistungsfähigkeit. Je nach Kostenstruktur des Trägers kann sich dieser Eigenanteil zwischen 0,5 und 1,5 Prozent der Gesamtkosten des Trägers belaufen. Um die Betreibung und die Finanzierung einer Kindertagesstätte zu regeln, schließt die Stadt Leipzig eine Leistungsvereinbarung mit dem Träger ab. Über die Elternbeiträge, den Eigenanteil der Träger und den Gemeindeanteil einschließlich Landespauschale werden die Kosten für den Betrieb der Kita refinanziert.
Kindertageseinrichtungen müssen über eine ausreichende Anzahl pädagogischer Fachkräfte verfügen - das ist gesetzlich im § 12 SächsKitaG vorgeschrieben. Über die Kitafinanzierung ist gewährleistet, dass der jeweilige Träger diese Kosten immer tragen kann. Die inhaltliche Arbeit richtet sich unabhängig von der Trägerschaft an den Zielen des Sächsischen Bildungsplans aus.
Die Bedarfsanmeldung kann online über das Elternportal www.meinkitaplatz-leipzig.de mit einem eigenen Benutzeraccount erfolgen.
Zum einen dient Ihre Bedarfsanmeldung einer möglichst genauen Planung der Betreuungsplätze in der Stadt Leipzig. Zum anderen zeigen Sie damit an, dass Sie den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Ihr Kind geltend machen wollen. Der Eingang Ihrer Bedarfsanmeldung wird Ihnen schriftlich per E-Mail bestätigt mit der Angabe der Referenznummer für Ihr Kind. Nur mit dieser Referenznummer kann später ein Betreuungsvertrag abgeschlossen werden.
Nach Abgabe der Bedarfsanmeldung unter www.meinkitaplatz-leipzig.de sollten Sie als Eltern sich selbst aktiv um einen Platz kümmern. Sie können beispielsweise
- im Portal www.meinkitaplatz-leipzig.de recherchieren und bis zu fünf Wunscheinrichtungen wählen.
- sich in der Einrichtung Ihrer Wahl vorstellen, diese kennenlernen und nach frei werdenden Plätzen fragen.
- bei den Trägern neu entstehender Kitas nach Aufnahmemöglichkeiten fragen (Informationen zu Kitaneubauten in Leipzig).
- sich bei den Trägern von Kindertagespflege nach frei werdenden Plätzen erkundigen.
Das Amt für Jugend und Familie bietet Ihnen eine Beratung zu Ihrer persönlichen Situation und Unterstützung bei der Platzsuche an. Wenn Sie Fragen zum Verfahren haben, können Sie die Sprechzeiten (dienstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, donnerstags 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr) in der Naumburger Straße 26 nutzen. Wir bitten Sie, vorher einen Termin zu vereinbaren. Außerhalb dieser Zeiten werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch telefonisch beraten.
Wenn Sie einen Platz gefunden haben, schließen Sie direkt mit der Einrichtung oder der Kindertagespflegeperson einen Betreuungsvertrag ab.