Wenn Gemeinschaftseinrichtungen (Kindertagesstätten, Schulen etc.) von Masern betroffen sind, werden für empfängliche Personen (Kontaktpersonen) Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbote (nach §2 und §34 IfSG) ausgesprochen.
Die Inkubationszeit der Masern war in diesem Jahr bereits in 3 Fällen länger als 14 Tage. Die Erfahrungen in Leipzig mit Masernerkrankungen in den letzten Jahren und die derzeitige Situation haben zu der Entscheidung beigetragen, die Besuchs- bzw. Tätigkeitsverbote für empfängliche Kontaktpersonen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) auf 16 Tage festzulegen.