Das Gericht verwies zwar auf organisatorische Mängel des Amtes in der Vergangenheit, daraus ergäbe sich aber keine Strafbarkeit. Insbesondere da bei den Angeklagten keine Motivation erkennbar war, Eigentümer, Dritte oder die Stadt Leipzig zu schädigen. Anhaltspunkte für Korruption sah das Gericht nicht.
Oberbürgermeister Jung sagte, das Urteil reihe sich ein in die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen. "Es hat im Umgang mit den sogenannten herrenlosen Grundstücken in Leipzig keine Korruption gegeben. Die angeblichen Seilschaften hat es nicht gegeben und gibt es nicht. Dieses Urteil ist auch wichtig für die Mitarbeiter des Rechtsamtes, das wir in den vergangenen Jahren personell und organisatorisch neu aufgestellt haben."