Das bedeutet für einen Platz je Betreuungsart für die Elternbeiträge:
- in einer Kinderkrippe eine monatliche Steigerung um 2,62 Euro (von 207,52 auf 210,14 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung
- in einem Kindergarten eine monatliche Steigerung um 1,58 Euro (v. 124,93 auf 126,51 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung
- in einem Hort eine monatliche Steigerung um 0,93 Euro (von 73,08 auf 74,01 Euro) für eine 6-Stunden-Betreuung.
Grundlage ist die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013. Die Betriebskosten ergeben sich aus den getrennt nach Kinderkrippe, Kindergarten und Hort ermittelten durchschnittlichen Personal- und Sachkosten aller Einrichtungen.
Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege gelten dieselben Elternbeiträge wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe.
Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende, die Berechnung für Mehrbetreuungsstunden und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert. Für die Gewährung der Geschwisterermäßigung ist ein Vertrag mit einer Mindestbetreuungszeit von vier Stunden täglich bzw. 20 Stunden wöchentlich erforderlich. Eltern können, wenn es erforderlich ist, beim Amt für Jugend, Familie und Bildung einen Antrag auf Ermäßigung stellen.
Weitere Informationen und Beratung
Informationen und Beratung über die Anspruchsvoraussetzungen bietet das Amt für Jugend, Familie und Bildung Sachgebiet Wirtschaftliche Jugendhilfe an.
Die bereits gewährten Ermäßigungen behalten im Rahmen der zeitlichen Befristung ihre volle Gültigkeit, also auch über den 1. Januar 2015 hinaus.