Vorgeschichte
Die Villa wurde 1890/91 zu Wohnzwecken erbaut, ab 1956 erfolgte der Umbau zu einem Betriebskulturhaus. Entsprechend einem Antrag aus der Bürgerschaft erwarb die Stadt Leipzig im Jahr 1993 Haus und Grund und vermietete die Liegenschaft an den Förderverein Heinrich-Budde-Haus e. V. Im Laufe der Jahre wandelte sich der konzeptionelle Ansatz des Vereins hin zum ausschließlichen Wahrnehmen von Verwaltungs- und Koordinierungsfunktionen. Dieser Ansatz hat sich jedoch auf Dauer nicht als tragfähig erwiesen, so dass die Bewirtschaftung seit dem 01.09.2014 durch das Kulturamt erfolgt.
1. Objektbeschreibung/Miet- und Nebenkosten
Die Liegenschaft befindet sich im Stadtbezirk Leipzig-Nord, Ortsteil Gohlis-Mitte. In unmittelbarer Nähe liegt mit der Magistrale Georg-Schumann-Straße ein Schwerpunktbereich der Stadtentwicklung. Das Heinrich-Budde-Haus ist mit dem öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn und S-Bahn) sehr gut zu erreichen. Das Objekt verfügt in zwei Gebäuden und auf Freiflächen über folgende Miet-/Nutzungsflächen:
Villa: ca. 1.170 qm
Gartenhaus: ca. 170 qm
Freifläche/Garten: ca. 3.555 qm
Festkosten
Die festen Kosten für die gesamte Liegenschaft (Villa, Gartenhaus, Freifläche/Garten) belaufen sich pro Jahr auf 74.042,40 € Miete (Abschläge wegen Nutzungseinschränkungen sind berücksichtigt) und ca. 36.000 € Nebenkosten (ohne Hausmeisterleistungen).
Besonderheiten
Villa: Hier beeinträchtigen Kriegsschäden und unsachgemäße Umbauten die Funktionalität des Gebäudes. Investitionen für eine uneingeschränkte und barrierefreie Nutzung des Hauses können durch die Stadt mittelfristig nicht finanziert werden. Es werden im Rahmen der jährlichen Bauunterhaltung Instandsetzungen durchgeführt, die die gegenwärtig zulässige Nutzung sicherstellen:
Erdgeschoss
Saal bis max. 80 Personen und ein Veranstaltungsraum bis maximal 15 Personen
1. Obergeschoss gleichzeitig maximal 15 Personen, davon maximal 5 Kinder
2. Obergeschoss nur zu Lagerzwecken nutzbar.
Unbefristete Vermietungen/mehrjähriger Pachtvertrag: In der Villa bestehen unbefristete Mietverträge für Lagerräume im 2. OG und für ein Büro des Leipziger Chorverbandes e. V. im 1. OG.
Im Gartenhaus besteht ein unbefristeter Mietvertrag über 80 qm (vier von sechs Räumen) mit dem Kreativitätswerkstatt e. V.
Im Garten gibt es einen Pachtvertrag über 300 qm (läuft bis 31.12.2018) für einen saisonal von April bis Oktober betriebenen Biergarten.
Alle diese Verträge enthalten eine Kündigungsklausel.
2. Aufgabenstellung
Übergreifende Zielstellung ist die Betreibung einer kulturellen Einrichtung unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten, des Bedarfs und der kulturellen Angebotsstruktur in der Stadt Leipzig und im Umfeld des Heinrich-Budde-Hauses und der Georg-Schumann-Straße. Im Betreiberkonzept darzustellen ist eine kulturellen Nutzung des Budde-Hauses einschließlich kultureller Angebote für die und mit den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils (siehe auch unter 3. Bewerbung/Inhaltliches Konzept). Geprüft werden soll, inwieweit die gegenwärtig in der Villa und im Gartenhaus arbeitenden Künstlerinnen, Künstler und gemeinnützigen Vereine in dieses Konzept integriert werden können.
3. Bewerbung
An der Interessenbekundung können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften teilnehmen, die ihren Sitz in Leipzig haben und gemeinnützig tätig sind. Erfahrung bei der Betreibung kultureller bzw. vergleichbarer Einrichtungen wird vorausgesetzt.
Die Unterlagen sind einzureichen bei:
Stadt Leipzig
Kulturamt
zu Händen Frau Locker
04292 Leipzig
Die Bewerbungsfrist beginnt mit der Veröffentlichung und endet am 31.05.2016 (Poststempel).
Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
Angaben zur Bewerberin/zum Bewerber
- a) Selbstdarstellung (max. 2 Seiten)
- b) Erfahrungen und Referenzen (ggf. in der Anlage beifügen)
Inhaltliches Konzept (max. 10 Seiten)
Erwartet wird eine inhaltliche und methodische Darstellung der künftigen Betreibung des Heinrich-Budde-Hauses unter den Gegebenheiten der Liegenschaft und den bereits im Stadtteil vorhandenen kulturellen Angeboten. Dabei sind Aussagen zu folgenden Punkten zu treffen:
- a) inhaltliche und thematische Schwerpunktsetzungen, Zielstellung, Projektansätze
- b) Bedarf für Angebote sowie Zielgruppen in der Stadt/im Stadtteil
- c) Erläuterung der methodischen Ansätze
- d) Hausmanagement und Netzwerkarbeit
- e) angestrebte Ergebnisse und Wirkungen
Finanzierungskonzept/ Wirtschaftsplanung:
- a) Personalausgaben einschließlich Stellenplan
- b) Veranstaltungs- und Projektkosten
- c) Verwaltungskosten
- d) Eigenmittel und geplante Einnahmen
- e) angestrebte Förderung durch Dritte
- f) Erwartungen an die Unterstützung durch die Stadt Leipzig
Erforderliche Anlagen:
- a) Nachweis der Rechtsform, Satzung, Gesellschaftervertrag o. ä.
- b) aktuell gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit
- c) aktueller Vereins- bzw. Handelsregistereintrag
4. Verfahren
Die Bewertung der fristgemäß eingegangenen Konzepte erfolgt durch das Kulturamt unter Beteiligung u. a. von Vertretern aus dem Fachausschuss Kultur, dem Stadtbezirksbeirat Nord, dem Bürgerverein Gohlis e. V. und der AG Soziokultur Leipzig.
Als Kriterien gehen in die Bewertung ein
- die inhaltliche Qualität des Betreiberkonzeptes (40%),
- die Schlüssigkeit der Finanzierung und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens (40%),
- die Vorerfahrungen des Bewerbers mit freier Trägerschaft (10%)
- und mit Netzwerkarbeit (10%).
Unter den Bewerbungen werden maximal drei geeignete Konzepte ausgewählt und deren Einreicher zu vertiefenden Gesprächen eingeladen.
Nach Auswahl eines geeigneten Betreibers durch das Kulturamt wird zwischen der Stadt Leipzig und dem freien Träger ein Rahmenvertrag zur Betreibung des Heinrich-Budde-Hauses mit einer Laufzeit von vier Jahren abgeschlossen. Darin werden die kulturelle Nutzung der Liegenschaft entsprechend dem favorisierten Konzept und der Zuschuss der Stadt Leipzig für die institutionelle Förderung aus den Fördermitteln des Kulturamtes für die freie Kultur festgeschrieben. Dieser Zuschuss ist gemäß der Fachförderrichtlinie Kultur im Fördermittel-Vergabeverfahren des Kulturamtes zu beantragen.
Besichtigungstermine und Rückfragen
Anfragen zu Terminen für eine Besichtigung der Liegenschaft und Rückfragen sind zu richten an kulturamt@leipzig.de
Leipzig, den 04.04.2016
Hinweis: Es handelt es sich hier nicht um eine öffentliche Ausschreibung nach VOB/ VOL. Mit der Beteiligung an dem privatrechtlichen Interessenbekundungsverfahren entsteht kein Anspruch auf die Einbeziehung in das weitere Auswahlverfahren. Die im Rahmen des Verfahrens ausgetauschten bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen sowie mündliche Abstimmungen sind für beide Seiten vertraulich und unverbindlich. Kosten, die den Bewerbern durch die Teilnahme entstehen, können durch die Stadt Leipzig nicht erstattet werden.