Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat in ihrer Sitzung vom 26.06.2019 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 208 "Industriegebiet Seehausen II" gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Absatz 3 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans hatte 2011 öffentlich ausgelegen. Aufgrund wesentlicher Änderungen ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Diese beziehen sich vor allem auf eine neue verkehrliche Anbindung des Industriegebietes an die Bundesstraße B 184.
Voraussetzungen zur Ansiedlung vor allem großflächiger Gewerbebetriebe
Das Plangebiet befindet sich in Leipzig-Nord, im Ortsteil Wiederitzsch zwischen Maximilianallee und Podelwitzer Straße (siehe Karte). Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen zur Ansiedlung vor allem großflächiger Gewerbebetriebe geschaffen werden. Die zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft erforderlichen Maßnahmen sind im Plangebiet und auch außerhalb des Plangebietes zum Teil auch außerhalb des Stadtgebietes vorgesehen. Es handelt sich um ca. 9,5 Hektar, die sich im Eigentum der Stadt Leipzig befinden, z. B. zur Entsiegelung bzw. Aufforstung in Göbschelwitz (Stallanlage), Böhlitz-Ehrenberg (Schlohbachshof) Liebertwolkwitz (Stallanlage, Klinkerwerk), im Willwisch oder Anpflanzung von Straßenbäumen in der Podelwitzer Straße und Plaußiger Weg.
Auslegung des Planentwurfs vom 09.07.2019 bis 08.08.2019
Der Entwurf des Bebauungsplans, die Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 09.07.2019 bis 08.08.201913.06.2019 öffentlich ausgelegt.
Ort und Sprechzeiten
Neues Rathaus, 4. Obergeschoss
Stadtplanungsamt, Ausstellungsbereich vor den Zimmern 496 bis 499 und im Zimmer 489
Martin-Luther-Ring 4-6
04109 Leipzig
Montag und Mittwoch: 8 bis 15 Uhr
Dienstag: 8 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 12 Uhr
Ihre Stellungnahme
Bis zum 8. August 2019 können Sie Ihre Stellungnahmen über unser Online-Formular abgeben.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen richten Sie bitte an die Stadt Leipzig, Stadtplanungsamt, 04092 Leipzig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit liegen vor:
- Gemeindeverwaltung Rackwitz zu Auswirkungen des geplanten Industriegebietes auf Wohnbebauung, externen Ausgleichsmaßnahmen, Entwässerung
- Landesdirektion Leipzig zu Vorbehaltsflächen Landwirtschaft, Bodenqualität, gewerbliches Flächenpotenzial, Verkehrsinfrastruktur, Erschließung des Gebietes
- Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (2) zu Baugrund und Grundwasser, Radonvorkommen und Anlagensicherheit, Braunkohlevorkommen, zu Versickerung und Regenwasserableitung
- Landesdirektion Dresden, Luftfahrtbehörde zu Schutzbereich Flugsicherung, Regenrückhaltebecken als Gefahr für Vogelschlag
- Amt für Umweltschutz (4) zu Schallschutz, Regenwasserbewirtschaftung, Klima/Dachbegrünung, Artenschutz, Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, Störfallschutz
- Landesverband Sächsischer Angler (für AG anerkannter Naturschutzvereinigungen in Sachsen) zu Kompensationsmaßnahmen, Überwachung bei Naturschutz und Grünordnung, Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung, Schutzgut Boden
- NABU Landesverband Sachsen e. V. zu Regionalplanung, Umweltverträglichkeit, ArtenschutKreisbauernverband Borna/Geithain/Leipzig e. V. zu Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen
- Schreiben eines Landwirtschaftsunternehmens zu Belangen der Landwirtschaft, Verlust landwirtschaftlicher Flächennutzung, Bodengüte und Ausgleichsmaßnahme
- Schreiben eines Bürgers zu Ausgleichsflächen, Begrünung und Rekultivierung
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Umweltverbänden und aus der Öffentlichkeit wie oben genannt
- Umweltbericht zu den Belangen des Umweltschutzes und den Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung sowie Maßnahmen zum Schutz der Umwelt (Teil der Begründung zum Bebauungsplan, Kap. 7) auf Boden (durch Neuversiegelung, Verlust von Bodenfunktion, Baugrunduntersuchung, Versickerungsfähigkeit), auf Pflanzen/Tiere (Geländesenke mit Feldgehölz, Hecken, Gehölstreifen und höhlenreiche Bäume, geschützte Tierarten wie Rast- und Brutvögel, Fledermäuse, Feldhamster, Knoblauchkröte und Insekten), Landschaftsbild (grundsätzliche Neuordnung als Industriegebiet, Verkehrserschließung, Freiräume, Stadtklima), Luft/Stadtklima (Luftbelastung durch Schadstoffe, Durchlüftung, Kaltluftentstehung und -abfluss), Mensch (Umwelteinwirkungen durch Industrie und Verkehr, Schallimmission für angrenzende Wohnbebauung, Blickbeziehung/Erholung, Bodendenkmal (steinzeitliche Gräber)
- Grünordnungsplan als ökologische Grundlage für den Bebauungsplan mit Aussagen zu landschaftspflegerischen Zielvorstellungen und grünordnerischen Festsetzungen bezüglich Schutzgebiete, Biotope (Ackerflächen, Senke mit Gehölz, Feldhecken, Höhlen- und Horstbäume), Tiere und deren Lebensräume (Vögel, Fledermäuse, Knoblauchkröte, Feldhamster), Auswirkungen der geplanten Bebauung, Versiegelung, Eingriffs-Ausgleichs-Bewertung, Festsetzungen zum Schutz von Natur und Landschaft, Boden, Wasser, Klima und Luft, ökologische Bewertung der externen Kompensationsmaßnahmen
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (2011 und 2019) zu Ermittlung geschützter Arten wie Fledermäuse, Vögel, Knoblauchkröte, Feldhamster und Baumbiotope, Konfliktminderung und Funktionserhalt
- Geländeerfassung der Artengruppen Brutvögel und Amphibien sowie Feldhamster zu Feststellung im Gebiet lebender Tiere, Durchzügler und Wintergäste, Ausgleichsmaßnahmen für Mäusebussard, Neuntöter und Feldlerche
- Erfassung Rastvögel, Greifvogelhorste und Baumhöhlen zu Feststellung rastender und durchziehender Vögel und Bestand an Brutstätten
- Erfassung der Fledermausfauna mit Potenzialen zum Erhalt von Gehölzstrukturen und Beleuchtungskonzept
- Biotopbaumkontrolle zur Auffindung von Höhlenbäumen sowie höhlenwohnender Vögel und Säugetiere
- Klimagutachten zur Betrachtung der möglichen klimatischen Auswirkungen hinsichtlich Kaltluftentstehung und Durchlüftung
- Bodengutachten (2011, 2015 und 2017) zur geotechnischen Untersuchung der örtlichen Baugrundverhältnisse in verschiedenen Baubereichen des Plangebietes mit Prüfung von Bodenmaterial hinsichtlich Einbaubarkeit und Verwertbarkeit
- Geotechnische Stellungnahme Versickerung von Niederschlagswasser zur Leistungsfähigkeit von Versickerungsanlagen/Regenrückhaltebecken
Bekanntmachung im Leipziger Amtsblatt
Die Bekanntmachung im vollen Wortlaut finden Sie im <link news leipziger-amtsblatt-nr-82019-1>Leipziger Amtsblatt Nummer 13/2019 vom 29. Juni 2019, Seite 12.
Beschlusseinsicht im elektronischen Ratsinformationssystem
Der Beschluss der Ratsversammlung ist über das Ratsinformationssystem der Stadt Leipzig abrufbar unter ratsinfo.leipzig.de (Vorlagen Nr. VI-DS-07131).
Zentrales Internetportal des Landes Sachsen
Gleichzeitig sind die Planunterlagen im Zentralen Landesportal Bauleitplanung unter www.bauleitplanung.sachsen.de einsehbar.