Ein entsprechender Vorschlag wird dem Stadtrat am 12. April 2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. "Nach dem Ratsbeschluss wird die Stadt das Verfahren zur Entwidmung des ehemaligen Elsterstausees als Gewässer und Stauanlage einleiten. In diesem Rahmen ist auch der weitere Umgang mit den Dämmen und den technischen Anlagen zu klären", erläutert Leipzigs Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. "Insgesamt wird eine Entwicklung angestrebt, die ökonomisch günstiger als eine Befüllung ist sowie eine ökologische Aufwertung des Gesamtareals und der Erholungsmöglichkeiten gewährleistet."
Unter Einbeziehung der Bürger und des Fördervereins soll ein Gebiet mit hohem Erlebnis- und Informationswert durch entsprechende Angebote entstehen. Weiterhin soll die Entwicklung den Interessen der Bürger zum Hochwasserschutz und zur Unterhaltung des Erholungsgebietes beziehungsweise des Landschaftsschutzgebietes im Umfeld des Cospudener Sees entsprechen.
Nutzung als Gewässer nicht mehr möglich
Die ehemalige Stauanlage wurde in den 1930er-Jahren errichtet und entspricht aktuell nicht mehr dem heute gültigen technischen Regelwerk. Die Landesdirektion Sachsen erteilt unter den derzeit gegebenen Bedingungen keine Genehmigung zum Befüllen des Stausees. Die Stauanlage so herzurichten, dass sie wieder als solche nutzbar ist, würde Kosten in Millionenhöhe verursachen. Zudem müsste durch die erforderlichen Arbeiten erheblich in den Natur- und Landschaftsraum eingegriffen werden. Beide Aspekte erachtet die Stadt Leipzig als sind nicht vertretbar.
Jahrelang wurden, auch mit Unterstützung des Fördervereins für den Stausee, nachhaltige technische Lösungen für eine Befüllung der Anlage gesucht und diskutiert. Außerdem wurden Gutachten erarbeitet, die Aussagen zur Standsicherheit und vor allem zum gesetzeskonformen Zustand der technischen beziehungsweise baulichen Anlagen machten. Das Ergebnis dieser intensiven Betrachtungen und Untersuchungen ist eindeutig: der ehemalige Stausees muss als Gewässer aufgegeben werden.
Zukunft des Stauseegebiets
Aus naturschutzfachlichen Gründen wird ein Teil der Fläche der natürlichen Entwicklung überlassen. Die Beweidung der ehemaligen Stauseesohle soll später als Flächenbasis für die Landschaftspflege am Cospudener See sowie der Pflege der Hochwasserschutzanlagen an der Weißen Elster dienen. Außerdem soll die Sohle als Reserve zur Futterversorgung der Tiere des Wildparkes dienen.
Der Grundsatzbeschluss im Stadtrat, der inhaltlich vor allem die Aufgabe des ehemaligen Elsterstausees als Gewässer regelt, ist die Grundlage für weitere Beschlüsse und Planungen. Diese werden in Abstimmung mit den zuständigen Behörden, vor allem der Landesdirektion Sachsen, den Naturschutzbehörden und den Forstbehörden weitere detaillierte Zielstellungen und Vorgehensweisen regeln und den erforderlichen Finanzbedarf abbilden.