FNP und LSP wurden gemeinsam fortgeschrieben, weil sie sich durch die enge Verknüpfung von Siedlungsentwicklung und Freiraumschutz aufeinander beziehen und sich gegenseitig ergänzen. Mit der Genehmigung durch die Landesdirektion, die im Oktober erwartet wird, werden sie rechtskräftig.
In der Fortschreibung ist zum einen die in den Jahren 1999 und 2000 vollzogene Erweiterung des Leipziger Stadtgebietes um 16 bis dahin selbstständige Gemeinden und Gemeindeteile berücksichtigt, zum anderen tragen FNP und LSP den wirtschaftlichen und demografischen Entwicklungen sowie den Umweltbelangen und stadtökologischen Anforderungen des letzten und des kommenden Jahrzehnts Rechnung.
Flächennutzungsplan (FNP)
Der FNP hat große Bedeutung für die gesamte Stadtentwicklung in einem Zeitrahmen von zehn bis fünfzehn Jahren. In ihm wird die Art der Bodennutzung für das gesamte Stadtgebiet festgelegt. Mit anderen Worten: Der FNP besagt, welche Areale als Wohnbauflächen, als gewerbliche Bauflächen, als Grünflächen usw. genutzt werden können. Da er die städtebauliche Entwicklung nur in Grundzügen darstellen soll, werden die Arten der Bodennutzung nicht immer auf Flurstücksgrenzen genau festgelegt – in Leipzig werden sie mit einer Ein-Hektar-Körnung dargestellt. Eine weitere Konkretisierung der geplanten Nutzung erfolgt auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung, d. h. der Bebauungspläne. Bei der Aufstellung des FNP müssen natürlich auch die Belange der anderen Planungsträger, etwa der Verkehrsbehörden oder der Wasserschutzbehörden berücksichtigt werden. Neu an der nun vorliegenden FNP-Fortschreibung ist neben der Festlegung der Darstellungen für die neuen Ortsteile vor allem die Rücknahme von über 400 Hektar potenzieller Bauerweiterungsflächen. Das betrifft sowohl Wohnbauflächen, die um 277 Hektar reduziert werden, als auch gewerbliche Bauflächen (Reduktion um 138 Hektar). Im Gegenzug erfolgte die Definition der stadtentwicklungsplanerischen Ziele für große innerstädtische Konversionsflächen (z. B. das Areal südlich des Bayerischen Bahnhofs und das Gelände westlich und nördlich des Hauptbahnhofes). Aufgegeben wurden die Planungen zum mittleren Ring Nordost und Süd.
Landschaftsplan (LSP)
Der Landschaftsplan (LSP) bildet die ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan. Er musste ebenso überarbeitet werden, um den veränderten Bedingungen der Stadtentwicklung sowie neuen Vorgaben des Umweltrechtes Rechnung zu tragen. Seine wesentlichsten Inhalte sind die Fortschreibung des Grün- und Freiflächensystems als prägendes Element der Stadt, die bedarfsorientierte Versorgung mit Erholungsräumen, Grün im Wohnumfeld, Bewahrung bzw. Gestaltung eines attraktiven Orts- und Landschaftsbildes und die Sicherung der Lebensqualität durch Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima und Luftqualität sowie der Schutz von Arten und Lebensräumen.
Der LSP dient als Maßstab für die Umweltverträglichkeit anderer Pläne und Programme. Er bietet eine gute Grundlage für eine ökologische Stadtentwicklung und liefert komplexe umweltbezogene Schlüsselinformationen für die Bauleitplanung, Fachplanungen und Konzepte wie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (SEKo).
Weitere Informationen