Hauptsächlich geht es dabei um das Nacharbeiten von Fugen im Natursteinbelag. Die betroffenen Bereiche werden jeweils abgesperrt und nach dem notwendigen Aushärten des eingesetzten Zementmörtels wieder freigegeben. Für Fußgänger ergeben sich daraus zeitweise Einschränkungen, der Lieferverkehr wird aufrechterhalten.