"Wir erhalten regelmäßig Anrufe von betroffenen Unternehmen, die von unseriösen Diensten in die Irre geführt wurden", erklärt Dr. Thomas Hofmann, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Leipzig. "Wir können nur immer wieder an Unternehmen appellieren, derartige Eintragungsofferten genauestens unter die Lupe zu nehmen und im Zweifel - z. B. bei einem exotischen Firmensitz oder einem fehlenden Impressum - keine Unterschrift zu leisten. Bei Fragen und Unsicherheiten stehen die Rechtsexperten unseres Hauses jederzeit zur Verfügung."
Die IHK zu Leipzig rät betroffenen Unternehmen, sich nicht zur Zahlung nötigen zu lassen, sondern ein vermeintliches Vertragsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anzufechten und vorsorglich zu kündigen. Ist die Zahlung bereits erfolgt, soll sich das betroffene Unternehmen schnellstmöglich an seine Hausbank wenden und versuchen, die Überweisung zu stornieren. Im Zweifel sollte sich das Unternehmen anwaltlicher Hilfe bedienen.
Bei Eingang unseriöser Schreiben können Unternehmen neben der IHK auch den entsprechenden Berufsverband, die Polizeidienststelle oder den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität informieren
Betroffene Mitgliedsunternehmen der IHK zu Leipzig können sich gern an Frau Ulrike Unger (Telefon: 0341 1267-1332, E-Mail: unger@leipzig.ihk.de) wenden.