Der Bauablauf ist im Zeitrahmen, und die Bauherren gehen davon aus, den Umbau der Straße wie geplant zum Ende diesen Jahres abzuschließen. Auch in der Diskussion um Größe und Lage der Freisitze vor Kneipen und Restaurants haben Betreiber und Stadt grundsätzlich Lösungsmöglichkeiten finden können. Offen ist nur noch die stadteinwärtige Seite zwischen Körner- und Shakespearestraße.
Hier geht es zwar eng zu, jedoch wurde zum Erhalt des lebenswerten Straßenraums frühzeitig in der Planung auf einen besonderen Bahnkörper verzichtet, um auch den vielfältigen Nutzungsansprüchen in den Gehwegbereichen Rechnung zu tragen, die in der vorhandenen Breite erhalten werden.
Grundsätzlich gilt jedoch auch hier, wie in den anderen Bauabschnitten: Fußwege sind öffentliche Flächen und als solche grundsätzlich zunächst auch Fußgängern vorbehalten. Die Stadt strebt hier für die Fußgänger eine frei begehbare Mindestbreite von 3,10 Meter an, wie sie einer Hauptgeschäftsstraße angemessen ist. Auch künftig sollen sich entlang der Karl-Liebknecht-Straße beispielsweise Senioren, Mütter und Väter mit Kinderwagen und Menschen mit Behinderungen ungehindert bewegen können. Eine Gehwegbreite von unter 3,10 Meter ist hier nicht ausreichend.
Die sich als Ober- und Unterstreifen anschließenden anderen Flächen des Gehweges stehen den weiteren Funktionen wie Geschäftsauslagen, Freisitzen, Baumpflanzungen, Anlieferzonen etc. zur Verfügung. Ferner gilt auch in diesem Abschnitt der Grundsatz, dass unterschiedliche Nutzungen durch unterschiedliche Bodenbeläge kenntlich gemacht werden; dies erleichtert allen Nutzern die Orientierung. Daher ist das so genannte Fußgänger-Granitband grundsätzlich auch Fußgängern vorbehalten.
Die Beauftragte der Stadt für Menschen mit Behinderungen, Carola Hiersemann, erklärt dazu: "Gehwege, die aus einem Band breiter Granitplatten bestehen und gesäumt werden von Mosaikpflaster - so wie in Leipzig oftmals die Regel und wie sie jetzt auch an der Karl-Liebknecht-Straße entstehen sollen - bilden z. B. für blinde Menschen ein natürliches Leitsystem. Mit dem Langstock kann man sehr gut den Unterschied zwischen dem rauen Mosaik und den glatten Platten spüren. Daran entlang können sich blinde Menschen gut orientieren. Schlimm für sie ist es, wenn immer wieder Hindernisse in diesen Weg gestellt werden, dann ist die Orientierung weg."
Aus diesen Grundsätzen ergeben sich nach der Bauzeit in o. g. stadteinwärtigen Abschnitt Verringerungen der bis dato dort im Anschluss an die Gebäude genehmigten fünf Freisitzflächen. Den betroffenen Wirten ist daher angeboten worden, ihre Freisitze bei Bedarf zusätzlich auf den Unterstreifen zwischen Granitband und Straße auszuweiten. Die dabei auftretenden Querung des Fußweges durch das Gaststättenpersonal erscheint hinnehmbar und auch praktikabel, wie die Praxis anderer Freisitze entlang der Karl-Liebknecht-Straße zeigt. Dieses Angebot lehnen die ansässigen Gastronomen bislang leider ab.
Die Stadt steht weiterhin zu ihrem Angebot an die Gastronomen, wie auch zu ihrer Aufgabe, den öffentlichen Raum für alle Nutzungsansprüche angemessen zu gestalten. So, wie es auch dem Ergebnis der großen Bürgerbeteiligung, des Karli-Beirates und des Stadtratsbeschlusses entspricht.
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