Das bedeutet, unangenehme Post wie Vollstreckungen oder Bußgeldbescheide werden nicht unter dem Weihnachtsbaum liegen. Vom 18. bis 28. Dezember 2014 werden keine Verwarnungen oder Bußgeldbescheide versandt. Erst ab dem 29.12.2014 wird solche Post wieder zugeschickt.
Auch Falschparker erhalten zum Weihnachtsfrieden keinen Bescheide. Das bedeutet aber nicht, dass in diesem Zeitraum nicht kontrolliert wird.
Ausnahmen vom Weihnachtsfrieden
Kein Weihnachtsfrieden gilt, wenn z. B. rechtlich notwendige Fristen nicht eingehalten werden würden (z. B. bei drohender Verjährung). Ist die Zusendung des Bescheides ausdrücklich gewünscht, gilt der Weihnachtsfrieden natürlich auch nicht.