Für die Prüfplakette und den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) werden ab 1. Januar 2015 Sicherheitscodes eingeführt.
Bitte beachten Sie, dass die Online-Abmeldung Ihres Autos nur in folgenden Fällen funktioniert:
- die erforderliche Zulassungsbescheinigung Teil I liegt vor
- die Prüfplakette mit Sicherheitscode liegt vor
- der neue Personalausweis mit eingeschalteter eID-Funktion liegt vor
Weitere Informationen
Bundesministerium für Verkehr: Internetbasierte Fahrzeugzulassung