Insgesamt wurden 136 Hundehalter bei dieser Maßnahme kontrolliert. Die überwiegende Mehrzahl der Hundehalter hatte sich an die Vorschriften gehalten, dennoch mussten 29 Bußgeldverfahren eingeleitet und an die Zentrale Bußgeldbehörde übergeben werden.
Bei diesen Verfahren handelte es sich
- um Verstöße gegen die Anleinpflicht (18),
- gegen die Mitführpflicht der Hundesteuermarke (7),
- gegen die Mitführpflicht einer Tüte für Hundekot (2) sowie
- das Liegenlassen von Tierkot (1) und
- das Betreten von Spielplätzen mit Hunden (1).
Eine Besonderheit war, dass einige Hundeführer vorgaben nicht zu wissen, wer der tatsächliche Eigentümer des Hundes ist. Der Name sei ihnen unbekannt. Als Ordnungswidrigkeit wurde dies trotzdem verfolgt. Des weiteren waren einige Hunde nicht steuerlich gemeldet.
Die Kontrollen werden in den kommenden Wochen durch das Ordnungsamt fortgesetzt.